Urteil
U (Kart) 15/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2019:0306.U.KART15.18.00
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Tenor
- I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. August 2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund– 8 O 24/17 (Kart) – wird zurückgewiesen.
- II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
- III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 139.539,60 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. August 2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund– 8 O 24/17 (Kart) – wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 139.539,60 € festgesetzt.