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Einstweilige Anordnung

2 BvR 2780/09

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Die einstweilige Anordnung vom 8. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.