Beschluss
NC 2 B 300/10
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung vom Beschwerdeführer in einem Punkt - hier die Berechnung der ausstattungsbedingten Kapazität - substantiiert angegriffen, ist dieser Punkt insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen, selbst wenn sich die Angriffe des Beschwerdeführers nur auf einzelne Rechenschritte oder einzelne Variablen oder Konstanten der Berechnung beschränken.
Entscheidungsgründe
Ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung vom Beschwerdeführer in einem Punkt - hier die Berechnung der ausstattungsbedingten Kapazität - substantiiert angegriffen, ist dieser Punkt insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen, selbst wenn sich die Angriffe des Beschwerdeführers nur auf einzelne Rechenschritte oder einzelne Variablen oder Konstanten der Berechnung beschränken.