Beschluss
2 B 18/16
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
1. Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der gehobenen Stellenverwaltung nach erstmaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. 2. Zur Wirkung eines Eingliederungsscheins für ehemalige Zeitsoldaten auf das Entlassungs-verfahren.
Entscheidungsgründe
1. Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der gehobenen Stellenverwaltung nach erstmaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. 2. Zur Wirkung eines Eingliederungsscheins für ehemalige Zeitsoldaten auf das Entlassungs-verfahren.