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Beschluss

9 B 1540/17

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2018:0129.9B1540.17.00
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Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 500,- Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 500,- Euro festgesetzt.