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Beschluss

4 A 427/16

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2017:0209.4A427.16.00
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Tenor

1. Das Gesuch, Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. C.   wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.

2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt

Entscheidungsgründe
1. Das Gesuch, Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. C. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt