Beschluss
1 B 138/00
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Nach dem erweiterten Abfallbegriff des § 3 Abs. 1 Satz KrW/AbfG kann auch Holz, das zur Kompostierung vorgesehen ist, Abfall sein.
Entscheidungsgründe
Nach dem erweiterten Abfallbegriff des § 3 Abs. 1 Satz KrW/AbfG kann auch Holz, das zur Kompostierung vorgesehen ist, Abfall sein.