Beschluss
4 A 2069/17
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0627.4A2069.17.00
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Tenor
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.6.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.6.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.