Beschluss
6 B 1406/16
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0320.6B1406.16.00
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Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt, dem Antragsteller abzuverlangen, die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung seiner Dienstfähigkeit des Vorstehers des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach vom 14. Juli 2016 zu befolgen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt, dem Antragsteller abzuverlangen, die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung seiner Dienstfähigkeit des Vorstehers des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach vom 14. Juli 2016 zu befolgen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.