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Beschluss

6 B 105/09

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom

VerwaltungsgerichtsbarkeitECLI:DE:OVGNRW:2009:0420.6B105.09.00
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Entscheidungsgründe
Tenor Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss vom 30. Januar 2009 wird von Amts wegen geändert. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird antragsgemäß auf 10.659,64 EUR festgesetzt. 1