Beschluss
33 T 624/10 – Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Landgericht Bonn, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGBN:2010:0630.33T624.10.00
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Tenor
Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten.
Entscheidungsgründe
Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten. ( ohne Gründe)