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§ 1617c
§ 1617c BGB
15 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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15 Entscheidungen
Tiefenanalyse
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12.08.2022
39 L 235/22
20 zitiert von
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09.12.1998
15 W 424/98
• Eine unter ausländischem Recht gewählte Ehenamensbestimmung bleibt nach Wechsel des Personalstatut…
5 zitiert von
Bundesgericht
24.10.2024
1 BvL 10/20
1. Trifft der Gesetzgeber Regelungen zum Familiennamensrecht, darf er dabei auch die Funktion des Na…
4 zitiert von
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04.03.1999
14 UF 35/99
• Die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung nach § 1618 IV BGB fällt in die Zuständigkeit des Fa…
2 zitiert von
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13.05.2022
3 KO 344/21
1. Ein wichtiger Grund i. S. d. § 3 Abs. 1 NamÄndG ist dann gegeben, wenn die Abwägung aller für und…
1 zitiert von
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11.11.2021
8 W 274/21
1. Die in Art 10 Abs. 2 Satz 3 EGBGB geregelte Verweisung auf § 1617c BGB setzt die Anwendbarkeit de…
1 zitiert von
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19.07.2021
4 UR III 42/19
1. Das zuständige Standesamt ist gehalten, eine erneute Rechtswahlerklärung nach Art. 10 Abs. 3 EGBG…
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27.12.2012
20 W 179/12
Haben Ehegatten nach einer Rechtswahl gemäß Art. 10 Abs. 2 EGBGB in Anwendung ausländischen Rechts z…
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05.07.2024
11 Wx 994/24
1. Bei der erstmaligen Wahl des Familiennamens auf der Grundlage deutschen Sachrechts ist bei Kinder…
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02.03.2010
15 Wx 148/09
• Die protokollierte Einigung der Eltern in einer Gerichtsverhandlung stellt nur dann einen gerichtl…
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02.04.2019
2 K 483/16 Me
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07.02.2023
71c III 106/22
Bestimmt ein ausländisches Ehepaar seinen Ehenamen nach deutschem Recht, geht dieser gemäß § 1616 BG…
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21.08.2024
39 L 181/24
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21.08.2024
39 L 152/24
1. Die Mindestanzahl der Klassen oder Lerngruppen eines Eingangsjahrgangs an Integrierten Sekundarsc…
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27.12.2024
14 W 57/22 (Wx)
1. Treffen die Eltern eines Betroffenen, für den gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB zunächst russisches Rech…