Urteil
6 A 565/18
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Im allgemeinen Förderrecht überwiegt in den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG in der Regel das Interesse an einer Rückforderung einer Zuwendung (intendiertes Ermessen; Abweichung von BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -).
Entscheidungsgründe
Im allgemeinen Förderrecht überwiegt in den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG in der Regel das Interesse an einer Rückforderung einer Zuwendung (intendiertes Ermessen; Abweichung von BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -).