Beschluss
2 E 76/17
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Der Streitwert bei Besoldungsansprüchen (altersdiskriminierende Besoldung) ist auf Grundlage von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG zu bestimmen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)
Entscheidungsgründe
Der Streitwert bei Besoldungsansprüchen (altersdiskriminierende Besoldung) ist auf Grundlage von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG zu bestimmen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)