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Urteil

4 B 72/06

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Zur Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung i.S.v. § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG kann die Übernahme der Kosten des Eigenanteils gehören, die der Träger der Schülerbeförderung von einem behinderten Schuler erhebt.
Entscheidungsgründe
Zur Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung i.S.v. § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG kann die Übernahme der Kosten des Eigenanteils gehören, die der Träger der Schülerbeförderung von einem behinderten Schuler erhebt.