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Beschluss

4 BS 228/02

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Zur Ermessensausübung für die Bestimmung der Leistungsform gemäß § 2 Abs. 2 AsylbLG.
Entscheidungsgründe
Zur Ermessensausübung für die Bestimmung der Leistungsform gemäß § 2 Abs. 2 AsylbLG.