Beschluss
1 B 74/24
VG Osnabrück, Entscheidung vom
ECLI:DE::2025:0128.1B74.24.00
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Leitsätze
Eine lediglich in einem Fall nachgewiesene Fahrt unter übermäßigem Cannabiseinfluss reicht noch nicht hin, um die Annahme von Cannabismissbrauch zu begründen. Erforderlich ist, dass unabhängig von der Fahrt unter Cannabiseinfluss weitere Tatsachen darauf hindeuten, dass der Antragsteller künftig Cannabis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung missbräuchlich konsumieren werde
Entscheidungsgründe
Eine lediglich in einem Fall nachgewiesene Fahrt unter übermäßigem Cannabiseinfluss reicht noch nicht hin, um die Annahme von Cannabismissbrauch zu begründen. Erforderlich ist, dass unabhängig von der Fahrt unter Cannabiseinfluss weitere Tatsachen darauf hindeuten, dass der Antragsteller künftig Cannabis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung missbräuchlich konsumieren werde