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Beschluss

12 E 832/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:1201.12E832.23.00
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Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

 

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.