Beschluss
14 B 1234/22
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0227.14B1234.22.00
3mal zitiert
Zitationsnetzwerk
3 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 5.000,- € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 5.000,- € festgesetzt.