Urteil
22 K 1286/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGD:2007:1204.22K1286.06.00
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Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand: Die Klägerin ist eine Wählervereinigung in Form eines eingetragenen Vereins, die seit dem Jahr 2004 mit Fraktionsstärke im Ler Stadtrat vertreten ist. Sie vertreibt ein - bisher quartalsmäßig erscheinendes - Informationsblatt mit dem Namen Informationen der Fraktion Q im Rat der Stadt L (im Folgenden: Infoblatt) und äußert sich auf ihrer Internetseite (http://www.xxxxxxxxx-xxxxxx.de/) unter anderem in unter der Rubrik Archiv" abgelegten Artikeln zu tagesaktuellen Ereignissen. Darüber hinaus hat die derzeitige Fraktionsvorsitzende und geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende der Klägerin, X, der Nationalzeitung/Neue Wochenzeitung für die Ausgabe vom 24. März 2006 ein Interview gegeben. Das Innenministerium des beklagten Landes - Abteilung Verfassungsschutz - gibt jährlich Verfassungsschutzberichte zur Information der Öffentlichkeit heraus. Diese Berichte sind in Broschürenform erhältlich und seit dem Berichtsjahr 2001 auch im Internet als PDF-Datei abrufbar. Seit dem Jahr 2000 berichtet das beklagte Land in einem eigenen Kapitel über den Klägerin, und zwar unter der Rubrik Rechtsextremismus". Gegen die Erwähnung in den Berichten der Jahre 2002 bis 2004 suchte die Klägerin erfolglos um Rechtsschutz nach. Das erkennende Gericht wies die entsprechende Klage mit Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 - ab. Mit Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - wies das OVG NRW den Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2005, der zusammen mit dem Verfassungsschutzbericht des Jahres 2006 Gegenstand dieses Verfahrens ist, heißt es über die Klägerin unter anderem: Hintergrund Q' ist ein eingetragener Verein, der sich vordergründig mit kommunalpolitischen Themen beschäftigt. Bei der Kommunalwahl am 26. September 2004 erzielte er vier Ratssitze und ist außerdem in allen Bezirksvertretungen der Stadt L vertreten. Anhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung Es liegen aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte vor, die in ihrer Gesamtbetrachtung den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung (§ 3 Absatz 1 Nr. 1 VSG NRW; siehe Fußnote am Beginn des Kapitels) bei Q' begründen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 in seinem Urteil vom 21. Oktober 2005 fest, dass bei der Bürgerbewegung Q' hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung vorliegen. (...)" (Verfassungsschutzbericht 2005, S. 57 f. der Broschüre, Fettdruck im Original) Der Verfassungsschutzbericht betreffend das Jahr 2006, der nur noch als Download zur Verfügung steht, enthält über die Klägerin unter anderem folgende Passagen: Hintergrund Q' ist ein eingetragener Verein, der versucht, über kommunalpolitische Arbeit Einfluss zu gewinnen. (...) Im November erhöhte sich die Zahl der Fraktionsmitglieder durch den Beitritt eines weiteren Ratsmitglieds auf fünf Personen. Anhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung Es liegen aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte vor, die in ihrer Gesamtbetrachtung den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung (§ 3 Absatz 1 Nr. 1 VSG NRW; s. Fußnote am Beginn des Kapitels) bei Q' begründen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 in seinem Urteil vom 21. Oktober 2005 fest, dass bei der Bürgerbewegung Q' hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung vorliegen. (...) Beispiele für aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte aus dem Jahr 2006 Ausländerfeindlichkeit: : Schluss mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU- Beitrittes der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in Deutschland!" Verunglimpfung: : Es mag sogar Verwaltungsrichter geben, die der Desinformationskampagne des NRW-Innenministeriums auf den Leim gehen. So wurde die Klage von 'Q' gegen die VS-Beobachtung tatsächlich erstinstanzlich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen, wobei auch in dieser Entscheidung nur ein 'Verdacht' und 'Anhaltspunkte' erwähnt wurden. Dieses Urteil ist jedoch keineswegs rechtskräftig, 'Q' wird den Klageweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat schon einmal den Düsseldorfer Richtern eine schallende Ohrfeige in Sachen falscher Extremismus-Vorwürfe verpasst [...]." : Quo vadis Colonia? Politische Geisterbahnfahrt der Kölner Klüngel- Fraktion [...] Engstirnig, verbohrt, selbstgefällig, ignorant und undemokratisch: So könnte eine wohlmeinendende Beschreibung der etablierten Ratspolitiker ausfallen! Egal ob bei den Kosten für die Kinderbetreuung, bei schwul- lesbischen Prestigeobjekten oder der zunehmenden linken Gewalt in Köln - kritische und bürgernahe Meinungsäußerungen wurden von den Klüngel- Funktionären wahlweise mit privaten Plaudereien, Brotzeitpausen, komatösem Halbschlaf, aus-dem-Saal-Laufen oder völliger intellektueller Überforderung quittiert." (Verfassungsschutzbericht 2006, S. 79 f. der Broschüre, Fett- und Kursivdruck im Original) Am 30. März 2006 hat die Klägerin zunächst nur mit Anträgen betreffend den Verfassungsschutzbericht 2005 Klage erhoben. Mit Schriftsatz vom 23. März 2007 hat sie die Klage auf den Berichtszeitraum 2006 erweitert. Sie macht geltend, eine grundgesetzkonforme Wählervereinigung zu sein. Sie sei keine Bestrebung, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sei. Auch tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht seiner solchen Bestrebung lägen nicht vor. Die Klägerin bekenne sich zum Demokratieprinzip, zur Gewaltenteilung, zu den Grundrechten und zum Rechtsstaatsprinzip. Sie stehe lediglich in Opposition zur Politik der amtierenden Landesregierung sowie zur Politik der Mehrheit im Rat der Stadt L. Für das Jahr 2005 habe selbst das beklagte Land keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung genannt. Es habe sich insoweit lediglich auf ein Urteil gestützt, das die Berichterstattung über die Jahre 2002 bis 2004 zum Gegenstand gehabt habe. Die Klägerin trägt ferner vor, dass es keine Nähe zu irgendwelchen Neonazis und Verfassungsfeinden gebe. In Wirklichkeit werde sie aus diesem Spektrum massiv angefeindet und bekämpft. Es treffe auch nicht zu, dass sich die Klägerin lediglich vordergründig mit kommunalpolitischen Themen befasse. Dies zeigten ihre im Rat der Stadt L gestellten Anträge. Die Klägerin habe auch zu keinem Zeitpunkt eine plumpe Ausländerfeindlichkeit propagiert; sie habe immer wieder bekundet, dass die Würde eines Menschen völlig unabhängig von Hautfarbe, Herkunft oder Nationalität unantastbar ist. Betreffend die von dem beklagten Land im Verfassungsschutzbericht 2006 zitierten Stellen führt sie aus, diese seien nicht geeignet, ihre Verfassungsfeindlichkeit zu belegen. Mit dem ersten Zitat fordere die Klägerin von den Einwanderern muslimischen Glaubens gerade Loyalität mit dem Grundgesetz. Auch passe der Begriff Ausländerfeindlichkeit nicht, weil sich die Aussage nur auf Ausländer mit bestimmter Religionszugehörigkeit beziehe. Den Muslimen werde ihr Recht auf Religionsausübung auch nicht grundsätzlich abgesprochen. Die ebenfalls im Verfassungsschutzbericht angeführte Kritik am Verwaltungsgericht Düsseldorf könne entgegen der Auffassung des beklagten Landes nicht als Infragestellung des demokratischen Rechtsstaats insgesamt gesehen werden. Ähnliches gelte für das Zitat betreffend die Kritik an Verhaltensweisen der Vertreter anderer Parteien im Rat der Stadt Köln. Die Klägerin beantragt, 1. das beklagte Land zu verurteilen, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes Nordrhein-Westfalen 2005 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unleserlich gemacht worden sind, 2. das beklagte Land zu verurteilen, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes Nordrhein-Westfalen 2006 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unleserlich gemacht worden sind, und 3. das beklagte Land zu verurteilen, in seinem nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, dass der Bericht über die Klägerin in der Rubrik Rechtsextremismus" in den Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 rechtswidrig war. Das beklagte Land beantragt, die Klage abzuweisen. Es ist der Ansicht, in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2005 und 2006 zu Recht über die Klägerin berichtet zu haben. Die Tatsache, dass die in dem in Bezug genommenen Urteil enthaltenen Belege für tatsächliche Anhaltspunkte nicht aus dem Jahr 2005 stammten, widerspreche der Rechtmäßigkeit der Darstellung der Klägerin im Verfassungsschutzbericht 2005 nicht. Solange hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte fortbestünden und keine nachhaltigen Veränderungen festzustellen seien, könne die Berichterstattung für einen gewissen Zeitraum fortgesetzt werden. Im Übrigen bestehe keine Pflicht, alle tatsächlichen Anhaltspunkte in einem Verfassungsschutzbericht zu benennen. Die von der Klägerin beanstandete Aussage im Verfassungsschutzbericht 2005, sie beschäftige sich vordergründig mit kommunalpolitischen Themen, sei korrekt. Die Klägerin greife kommunalpolitische Themen zwar auf, verknüpfe sie aber in anhaltender Weise mit ausländerfeindlichen und -ablehnenden Inhalten. Die Art und Weise der Agitation der Klägerin zeige deutlich, dass die kommunalpolitischen Themen nur als Deckmantel ihrer rechtsextremistischen Ideen und Zielsetzungen dienen. Diese Agitation habe die Klägerin auch im Berichtszeitraum 2006 fortgeführt, und zwar insbesondere betreffend das Thema Ausländer. Die Tätigkeit der Klägerin sei darauf gerichtet, Entscheidungen der kommunalen Gremien im Sinne des von ihr propagierten Ausländerbildes zu beeinflussen und letztlich Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Auch die Verunglimpfung von Institutionen und Funktionsträgern des Staates stelle einen Anhaltspunkt für den Verdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung dar. Sie gehe über eine im Rahmen der politischen Auseinandersetzung hinzunehmende Kritik hinaus und diene dem Ziel, das parlamentarische System insgesamt als unfähig, korrupt und gegen die Interessen des Volkes handelnd darzustellen und damit den demokratischen Rechtsstaat als Ganzes in Frage zu stellen. Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung ergäben sich für das Jahr 2006 ferner aus Kontakten bzw. der Kooperation mit Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistischen Organisationen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten 22 K 1286/06 und 1 K 3189/03, die beigezogenen Unterlagen des Beklagten und die oben genannte Internetseite der Klägerin Bezug genommen. Entscheidungsgründe: Die Klage ist zulässig. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Klageerweiterung betreffend den Verfassungsschutzbericht Nordhrein-Westfalen 2006 (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO). Sie ist aber unbegründet Die Klägerin hat zunächst keinen Anspruch darauf, dass das beklagte Land die Verbreitung seiner Verfassungsschutzberichte über die Jahre 2005 und 2006 unterlässt, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unleserlich gemacht worden sind (Anträge zu 1. und zu 2.). Das beklagte Land war berechtigt, in den genannten Jahren über die Klägerin zu berichten. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein- Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW) darf die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere Verfassungsschutzberichte, zum Zweck der Aufklärung der Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 VSG NRW veröffentlichen. Diese Befugnis besteht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW unter anderem für Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen vorliegen. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 lit. c) VSG NRW solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 4 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Zu den Verfassungsgrundsätzen im Sinne dieses Gesetzes zählen gemäß § 3 Abs. 4 lit. g) VSG NRW u.a. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Bei der Klägerin, die als Wählervereinigung einen Personenzusammenschluss i.S.d. § 3 Abs. 3 Satz 1 lit. c) VSG NRW darstellt, liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht derart verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte unterliegt dabei als Tatbestandsmerkmal des § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Dem beklagten Land steht insoweit auch keine Einschätzungsprärogative zu. Für die positive Feststellung tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen nach § 3 Abs. 3 Satz 1 lit. c) VSG NRW genügen einerseits bloße Mutmaßungen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können, zur Annahme eines Verdachts im Sinne der §§ 15 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 3 VSG NRW nicht. Andererseits bedarf es auch nicht der Gewissheit, dass Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigt oder außer Geltung gesetzt werden sollen. Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass Umstände vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung im Sinne eines Verdachts auf Bestrebungen nach § 3 VSG NRW hindeuten und die Aufklärung der Öffentlichkeit erforderlich erscheinen lassen. VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 -, bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -; vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 1997 - 1 K 9318/96 - m.w.N. und Beschluss des OVG NRW vom 22. Mai 2001 - 5 A 2055/97 -, insoweit bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, DVBl. 2005, 1033 ff. Zu den Anforderungen an tatsächliche Anhaltspunkte i.S.d. § 3 Abs. 1 a. E. VSG NRW hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Mai 2005 (a.a.O.) grundlegend ausgeführt: Die tatsächlichen Anhaltspunkte müssen allerdings hinreichend gewichtig sein. Rechtfertigen sie nur den Schluss, dass möglicherweise ein Verdacht begründet ist, reichen sie auch nach dieser Auslegung als Grundlage einer Grundrechtsbeeinträchtigung nicht aus. Stehen die Bestrebungen noch nicht fest, begründen tatsächliche Anhaltspunkte aber einen entsprechenden Verdacht, muss dessen Intensität hinreichend sein, um die Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten auch angesichts der nachteiligen Auswirkungen auf die Betroffenen zu rechtfertigen. Knüpft die Sanktion an Meinungsäußerungen oder Presseveröffentlichungen an, muss ergänzend berücksichtigt werden, dass die Meinungs- und die Pressefreiheit ihrerseits konstituierend für die Demokratie sind, die auch eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen und -werten zulässt. Der Schutzgehalt der Kommunikationsgrundrechte kann Auswirkungen sowohl auf die Anforderungen an die Feststellung von Bestrebungen oder eines entsprechenden Verdachts als auch auf die rechtliche Bewertung der ergriffenen Maßnahme haben, insbesondere im Hinblick auf ihre Angemessenheit. Es ist allerdings verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Verfassungsschutzbehörde die Aufnahme in ihren Bericht insoweit an die Inhalte von Meinungsäußerungen knüpft, als diese Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Es ist dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen. So dürfen Äußerungen zur Ankündigung einer Straftat zum Anlass für Maßnahmen gegen die Tatverwirklichung werden. Lassen sich Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus Meinungsäußerungen ableiten, dürfen Maßnahmen zur Verteidigung dieser Grundordnung ergriffen werden. Der Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG wirkt sich aber bei der Prüfung aus, ob sich die verfassungsfeindliche Bestrebung in der Äußerung manifestiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen ebenso erlaubt ist wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern. Dementsprechend reicht die bloße Kritik an Verfassungswerten nicht als Anlass aus, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 VSG NRW zu bejahen oder allein deshalb die negative Sanktion einer Veröffentlichung in den Verfassungsschutzberichten zu ergreifen. Auch sieht § 15 Abs. 2 VSG NRW eine von der Feststellung des Verdachts solcher Bestrebungen abgelöste inhaltliche Bewertung von Artikeln im Verfassungsschutzbericht nicht vor. Einzelne Artikel können allerdings zur Begründung des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen herangezogen werden, wenn sie aus sich heraus oder im Zusammenwirken mit anderen Befunden darauf hindeuten. (...) Die gesetzliche Ermächtigung zu den hier maßgeblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen knüpft nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c VSG NRW ausschließlich an die Ziele der Gruppe an, stellt also insofern nicht auf die Wirkung auf Dritte ab." Nicht erforderlich für die Annahme eines Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist allerdings, dass sich sämtliche Anhaltspunkte auf den zur Überprüfung stehenden Berichtszeitraum beziehen. Das folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren. Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O. Gemessen daran liegen bei der Klägerin tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, die ihre Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 rechtfertigen. Derartige Anhaltspunkte ergeben sich zunächst aus Äußerungen bzw. Aktivitäten der Klägerin in den Jahren 2002 bis 2004. Dass bei der Klägerin in diesem Zeiträumen, die nach dem oben Gesagten für die Beurteilung ihres aktuellen Verhaltens herangezogen werden können, Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vorlagen, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 - festgestellt. An dieses Urteil, das mit dem Beschluss des OVG NRW vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - Rechtskraft erlangt hat, ist das erkennende Gericht im hier zur Entscheidung stehenden Verfahren gebunden. Ob bereits diese feststehenden Anhaltspunkte aus den Jahren 2002 bis 2004 ausreichen, um eine Erwähnung der Klägerin in den Verfassungsschutzberichten Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 zu rechtfertigen oder ob zu fordern ist, dass zumindest auch Anhaltspunkte vorliegen, die aus den streitgegenständlichen Berichtszeiträumen stammen, kann offen bleiben. Denn die für die genannten Vorjahre feststehenden Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung haben sich in den Jahren 2005 und 2006 fortgesetzt. Die in diesem Zeitraum getätigten Äußerungen bzw. die Veröffentlichungen der Klägerin lassen eine (deutliche) Veränderung ihrer inhaltlichen Ziele nicht erkennen. Sie stellen im Hinblick auf die Jahre 2002 bis 2004 vielmehr eine konstante Weiterverfolgung der eingeschlagenen politischen Linie dar und sind im Sinne des § 3 Abs. 1 VSG NRW selbst verfassungsrechtlich zu beanstanden. Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen, Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, ergeben sich für die Jahre 2005 und 2006 insbesondere aus Äußerungen der Klägerin in ihren Infoblättern und aus auf ihrer Homepage unter der Rubrik Archiv" abgelegten Artikeln. Sie enthalten Bekundungen, die im Hinblick auf die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, den Verdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung begründen. Dabei beschäftigt sich die Klägerin zwar mit Themen, die selbstverständlich Gegenstand eines verfassungstreuen Diskurses sein können (wie z. B. der Moscheebau). Jedoch ist die Art und Weise der Befassung mit bestimmten Themen aufgrund der nachfolgend ausgeführten Umstände rechtlich zu beanstanden. Sie geht über die bloße Kritik an Verfassungswerten hinaus. Das gilt namentlich für die Artikel der Klägerin, die sich mit Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund oder sexuellen Minderheiten beschäftigen. Soweit Ausländer bzw. eingebürgerte Migranten Gegenstand der Darstellungen sind, werden diese zum einen wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabgesetzt und ausgegrenzt und zum anderen als kriminell und nicht integrierbar dargestellt. Die Herabsetzung und Ausgrenzung ergibt sich dabei einerseits aus uneingeschränkten, nicht relativierten Äußerungen der Klägerin (Pauschalisierung). Sie folgt anderseits aus Darstellungen, die sich mit ihrer Begriffswahl zwar zum Teil um formale Relativierung bemühen, denen eine ernsthaft gewollte Differenzierung aber abzusprechen ist. Die anhaltende und wiederholte Befassung mit den genannten Themen lässt nicht nur klar erkennen, dass das Thema Ausländer bzw. Migranten und deren negative Bewertung zentrales Anliegen der Klägerin ist. Sie lässt in Verbindung mit der überwiegend drastischen Wortwahl darüber hinaus keinen anderen Schluss als den zu, dass die Klägerin Ausländer bzw. Migranten generell bzw. solche bestimmter Volks- oder Religionsgruppen bewusst als unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse darstellen und in der Bevölkerung Ablehnung und Hass gegenüber diesen Personen schüren will. Schließlich trägt auch die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder auch nur neutraler Berichte über Ausländer und Migranten zur Herabsetzung bei. Für die gewollte Diskriminierung von Ausländern bzw. Migranten muslimischer Herkunft seien beispielhaft rein chronologisch folgende Äußerungen der Klägerin genannt (Fettdruck nicht im Original): FDP, die ihren Multikulti-Fetischismus weiter auf dem Rücken der Kölner Bürger zur Schau tragen will (...) die repräsentativen Moscheebauten sind Symbole der erfolgreichen islamischen Mission und der Verknüpfung religiöser mit politischen Ansprüchen, der neuen kulturellen Dominanz des Islam auch in den Städten Deutschlands (...) von islamischen Organisationen wird seit einigen Jahren intern verkündet, dass die Zurückhaltung in der neuen - ursprünglich christlichen - Heimat vorbei sei. Inzwischen sei man zahlenmäßig so stark, dass auch die Moslems in Europa nach den islamischen Gesetzen zu leben hätten und eine islamische Gesellschaft angestrebt werden müsste. Wer von den deutschen Politikern heute also noch von Integration redet, dem kann nur völlige Unwissenheit oder beinahe kriminelle Ignoranz attestiert werden. (...) Schön ist eine Großmoschee anzuschauen - da wo sie hingehört ... Neubau der osmanischen" Moschee in Porz ist erst der Auftakt zur weiteren Islamisierung Kölns." (Archiv, 14. Juni 2005) Großmoscheen in deutschen Städten sind immer auch Symbol der erfolgreichen islamischen Missionierung und mit einem neuen Anspruchsdenken der moslemischen Bevölkerungsgruppe verbunden. Bei einer weiteren Schrumpfung der deutschstämmigen Bevölkerung würde durch Großmoscheen wie in Porz der kommende Minderheitenstatus der Deutschen für alle sichtbar zementiert." (Archiv, 30. August 2005) In der Großmoschee verfestigt sich die türkisch-islamische Parallelgesellschaft. (...) liegt auf der Hand, dass die Ehrenfelder Großmoschee eine Art Staat im Staate bilden wird. Wer dort verkehrt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse mitbringen oder erwerben. Er kann sich als Türke mitten in Köln im engeren Sinne wie zu Hause fühlen - kulturell, religiös und politisch. (...) Konzept der Integration (...) ist mit dem Bau der Großmoschee gescheitert. (...) Belange der (...) deutschen Anwohner massiv beeinträchtigt. Sie werden künftig mit noch mehr Verkehrsproblemen, Massenaufmärschen und Multi-Kulti-Lärm leben müssen." (Archiv, 21. September 2005; s.a. Sonderblatt 22) (...) dass mit repräsentativen Großmoscheebauten vor allem kulturelle und politische Ziele verfolgt werden sollen: Großmoscheen sind (...) immer auch sichtbarer Ausdruck der erfolgreichen Islamisierung deutscher Großstädte. Dort, wo Großmoscheen entstehen, ist die Integration am Ende" (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 2) Wo Minarette gebaut werden, wird als nächstes der Muezzin-Ruf beantragt. (...) Es drohen neben Parkplatzproblemen gravierende Lärmbelästigungen, Massenaufmärsche und lautstarke, sich ständig wiederholende orientalische Lautsprecherdurchsagen sowie eine Menge sozialer Sprengstoff." (Infoblatt 2006, 1. Quartal, S. 1) ?bzgl. Moscheebau? Prachtbau (...) würde ein neues religiöses und weltliches Zentrum der Kölner Türken werden. Ein Leuchtturm des Türkentums, 13.000 qm Parallelgesellschaft mitten in Ehrenfeld, mit Kuppel und Minaretten. (...) die Domstadt ist und bleibt eine deutsche Metropole, in der weder Zentralmoscheen" noch Großmoscheen" etwas verloren haben. (...)" (Archiv, 2. März 2006) ?bzgl. Moscheebau?: Der (...) Entwurf sieht ein unübersehbares Zeichen der islamischen Missionierung in der traditionsreichen Domstadt Köln vor. (...) Denn zu Recht lehnen die meisten Einheimischen eine Zementierung der neuen islamischen Dominanz in Köln ab. Eine Großmoschee hat in einer deutschen Metropole einfach keinen Platz, ebenso wenig wie der Muezzin- Ruf oder manche mittelalterlichen islamischen Sitten. (...) Die normale Bevölkerung jedoch hat in diesen Dingen eine sehr vernünftige Einstellung." (Archiv, 7. März 2006) Propaganda für die Islamisierung. (...) dachten sich wohl die Mächtigen der Domstadt und starteten flugs eine durchsichtige Propagandakampagne. Unablässig wird seitdem auf die Leute eingeredet, wie toll doch eine Moschee wäre und dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten gar nicht so schlimm wären. (...) Werbung für Großmoscheen ist gute Kölner Christenpflicht! Aber es ist ja bekannt, dass die evangelische Kirche in Deutschland zu allen Zeiten sehr zeitgeisthörig war (...)" (Archiv, 13. März 2006) Die alteingesessenen Ehrenfelder wollen nicht, dass ihr Veedel zum Mittelpunkt des türkischen Lebens in Köln wird. Die Bevölkerung lehnt die weitere Islamisierung und Ghettoisierung (...) ab." (Archiv, 21. März 2006) Q ist vehement gegen das Islamisierungsprojekt." (Archiv, 13. April 2006) Moschee im osmanischen Stil (...) Porzer Bürger sind mehrheitlich gegen einen islamischen Prachtbau samt türkischem Sozial- und Jugendzentrum. (...) Die Porzer wollen ihren Stadtteil auch noch in zehn Jahren wiedererkennen wollen." (Archiv, 24. April 2006) Das Scheitern des Multi-Kulturalismus vor Augen, reden und schreiben sich heute Kölner Journalisten den geplanten Bau einer Großmoschee in Ehrenfeld schön. (...) C1, (...) die (...) mit entwaffnender Naivität den islamischen Sakralbau zur Facette einer Integrationsstrategie erklärt. Obwohl der Imam in türkischer Sprache redet (...) Wer integriert hier wen? Die DITIB, (...) bietet in Ehrenfeld Sprachkurse an. U.a. können dort die Deutschen türkisch lernen. Falls alle Ehrenfelder von diesem Angebot Gebrauch machen würden, wäre das Integrationsproblem der Türken wohl bald gelöst. (...) (Archiv, 4. Mai 2006) Gegen die weitere Islamisierung unserer Stadt und gegen den fortschreitenden Multikulti-Wahnsinn!" (Archiv, 6. Juni 2006) Die fünfte Kolonne Ankaras soll in Köln damit ein prunkvolles Hauptquartier und ein türkisch-religiöses Logistikzentrum bekommen. (...) Nun gehen die Moslems sogar in die Offensive: Keine Hinterhofmoscheen mehr, sondern deutlich sichtbare Prunkbauten. (...) Die Islamisierung der deutschen Großstädte soll ständig vorangetrieben werden. Als nächstes sollen laut Diyanet an islamischen Feiertagen die hiesigen Moslems von der Schul- und Arbeitspflicht befreit werden. (...) Schluss mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen in Köln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitritts der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in Deutschland! (Archiv, 12. Juni 2006) Die Überfremdungs- und Islamisierungsprojekte (...)" (Archiv, 27. Juni 2006) Die Islamisierung Kölns stoppen!" (Archiv, 2. August 2006) Niemand schreibt davon, dass man erst durch die Masseneinwanderung aus islamisch-orientalischen Ländern potenzielle Bombenleger und Schläfer" ins eigene Haus geholt hat. Fremde Konflikte (...) wurden nach Deutschland importiert. (...) Und was machen die politischen Verantwortlichen hier in Köln? Sie beschließen weitere Integrationsrunden", während in neuen Großmoscheen links und rechts des Rheins Zentren der islamisch- orientalischen Parallelgesellschaften entstehen sollen. Es wird unverdrossen an Prunkbauten mit deutlicher islamischer Machtsymbolik (...) festgehalten, wohl wissend, dass im Umfeld von Moscheen schon viele Extremisten rekrutiert worden sind. Zudem sorgen die umfangreichen weltlichen Einrichtungen (...) für eine noch stärkere Abkapselung (...) Es braucht niemand mehr deutsch zu sprechen oder sich verstärkt mit seinem Gastland auseinanderzusetzen (...)." (Archiv, 21. August 2006) Eben jene Moschee, die bald durch eine gewaltige Großmoschee ersetzt werden soll - samt religiösem Schulungszentrum, Basar, Geschäftsräumen und sonstigen Accessoires der islamischen Parallelgesellschaft! (...) Auch in Köln ist wegen der unkontrollierten Massenzuwanderung eine islamisch- orientalische Parallelgesellschaft entstanden, in deren Dunstkreis Extremismus und Terrorismus gedeihen können. Auch die angeblich so liberale und staatstragende DITIB-Gemeinde hatte anscheinend einen Bombenleger mitten in ihren Reihen! Umso unverantwortlicher erscheinen jetzt die Pläne für eine Großmoschee mit deutlicher islamischer Machtsymbolik (u.a. zwei 55-Meter-Minarette und eine riesige Moscheekuppel!). Dieser Moscheekomplex wird - statt mehr Integration zu schaffen - das islamische Ghetto noch verfestigen. Wann wachen die Verantwortlichen endlich auf? Was muss noch alles passieren, bevor die Kritiker dieser Entwicklung ernst genommen werden?" (Archiv, 23. August 2006) Ein Spannungsfeld, in dem es leicht zu einer Radikalisierung (...) kommen kann, wenn nicht eine gemeinsame Leitkultur die Regeln vorschreibt. (...) kann (...) nur eine deutsche, abendländische sein. Menschen wie der Kölner Koffer-Bomber wollen das nicht akzeptieren. ... Man stelle sich das einmal bildlich vor: morgens zum Studieren an die Kölner Uni, mittags zum Beten in die Ehrenfelder DITIB-Moschee, nachmittags zu einem Einkaufsbummel in die Venloer Straße und abends zum Bombenbauen in die Peter-Bauer-Straße! Wollen wir uns so unsere jahrzehntelange Gastfreundlichkeit danken lassen? Q sagt NEIN! (...) Der rheinische Charakter Kölns muss erhalten bleiben - für eine deutsche Leitkultur in einer selbstbewussten Stadt und einem selbstbewussten Nationalstaat! Das ist das gute Recht eines jeden Volkes und eines jeden souveränen Staates!" (Archiv, 28. August 2006) (...) verhindern wir auch hier in Köln gefährliche Islamisierungsprojekte." (Archiv 20. September 2006) Zeichen gegen die weitere Islamisierung unserer Heimatstadt (...)" (Infoblatt 2006, 4. Quartal, S. 4) Bald regulärer Islamunterricht in Köln? Die Orientalisierung unserer Heimatstadt schreitet weiter voran. (...) Die Kölner Altparteien unterstützen diese Bestrebungen voll und ganz, während Q sich gegen eine weitere Verfestigung islamischer Strukturen in der Domstadt ausspricht. Zehntausende muslimische Kinder und Jugendliche in Kölner Schulen sind das Ergebnis einer verfehlten Einwanderungspolitik. (...) Die katastrophale Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte kann auch wieder schrittweise korrigiert und umgekehrt werden. Dafür treten wir mit unserer Politik ein - und nicht für Islamunterricht an deutschen Schulen in deutscher Sprache, in dem womöglich gleich noch die letzten einheimischen Kinder auf die neue Zeit vorbereitet werden sollen!" (Archiv, 18. Dezember 2006) (...) ein türkischer Basar mitten in der Domstadt! (...) Eine Groß-Moschee verfestigt die türkisch-islamische Parallelgesellschaft und behindert die Integration unserer türkischen Mitbürger" (Flugblatt Bürgerbegehren, Bestandteil der Verwaltungsvorgänge Heft 2) In diesen Äußerungen wird zunächst die Integration bzw. Nichtintegration ausschließlich von dem Bestehen bestimmter Religionseinrichtungen abhängig gemacht, d.h. die Integration dort, wo Moscheen gebaut werden, für gescheitert erklärt. Durch diese Verknüpfung von Integration und Moscheebau wird den muslimischen Ausländern bzw. Migranten die Fähigkeit bzw. der Wille abgesprochen, sich (trotzdem) zu integrieren. Ferner wird die Lebensart von Muslimen diffamiert. Darüber hinaus werden mit drastischen Worten (vermeintliche) Bedrohungsszenarien aufgezeigt, für die in Deutschland lebende Muslime verantwortlich seien, z. B.: erfolgreiche islamische Mission (...) Zurückhaltung (...) vorbei" (Archiv, 14. Juni 2005); kommende?r? Minderheitenstatus der Deutschen" (Archiv, 30. August 2005); erfolgreiche Islamisierung" (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 2); Großmoschee ?als? Staat im Staate" (Sonderblatt Nr. 22); islamische Dominanz" (Archiv, 6. März 2006); fünfte Kolonne Ankaras" (Archiv, 12. Juni 2006); abends zum Bombenbauen" (Archiv, 28. August 2006); Bald regulärer Islamunterricht in Köln? Die Orientalisierung (...) schreitet weiter voran (...) Islamunterricht (...), in dem womöglich gleich die letzten einheimischen Kinder auf die neue Zeit vorbereitet werden sollen" (Archiv 18. Dezember 2006). Diese Darstellungen sind nicht nur objektiv geeignet, muslimische Ausländer bzw. Migranten auszugrenzen und Hass gegen sie zu schüren. Die ständige Wiederholung, die einseitige Betrachtung und die Wortwahl der Klägerin vermittelt auch die entsprechende subjektive Intention. Ebenfalls das Thema Integration greifen - mit gleicher Zielrichtung, aber Ausländer generell treffend - folgende Äußerungen der Klägerin auf, die wiederum beispielhaft und in rein chronologischer Reihenfolge aufgezählt sind (Fettdruck nicht im Original): (...) informiert ihre Leser über den Missbrauch des sozialen Netzes in Köln durch Ausländer, die sich illegal in der Domstadt aufhalten, aber trotzdem Sozialleistungen von der Stadt beziehen." (Archiv, 16. Februar 2005) Statistiken zum Erwerbslosenanteil Deutscher und Ausländer (Archiv, 18. Februar 2005) macht sich die Politik blind für die Folgen der massiven Zuwanderung in die Sozialsysteme, die nicht ins offiziöse Bild von Multikultopia passt." (Archiv, 16. März 2005)." So wie sich die eingewanderten Türken in Deutschlands Großstädten nicht vernünftig integrieren konnten, ..." (Archiv, 25. April 2005) Köln kann sich Multi-Kulti und weitere Zuwanderung nicht mehr leisten. ?bzgl. schlechter Finanzlage der Stadt:? Grund ist ein Rückgang der Steuereinnahmen (...) aber auch eine gravierende Zunahme der Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz, bei denen es in 2004 Mehrausgaben von 76,7 Millionen Euro gegeben hat." (Archiv, 25. April 2005) fortschreitende Überfremdung (kann) nicht mehr totgeschwiegen werden. (...) Die Bürger in den deutschen Großstädten sehen tagtäglich, wie ihnen ihre Heimat immer fremder wird. (...) großzügig verschenkte deutsche Staatsbürgerschaft (...). Der deutsche Pass bleibt eben solange nur ein Stück Plastik, wie die eingebürgerten Zuwanderer kein sichtbares Bekenntnis zur deutschen Sprache und deutschen Kultur ablegen." (Archiv, 30. Mai 2005) Multi-Kulti gescheitert (...) Noch immer wird (...) Multi-Kulturalismus als zukunftsorientiertes gesellschaftliches Konzept verkauft. (...) in Köln ist es inzwischen soweit, dass einzelne Viertel zu kippen" beginnen. (...) Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund" ?liegt? inzwischen bei über 40 Prozent. 52 Prozent aller Schulabgänger der Kölner Real-, Haupt- und Gesamtschulen entstammen einem nichtdeutschen Kulturkreis. Von Integration kann da natürlich keine Rede sein."(Archiv, 6. Juni 2005) (...) wird der Irrsinn der deutschen Einwanderungspolitik wieder mal überdeutlich. Gerade die Zuwanderung aus kulturfremden Räumen ist gescheitert, eine Integration findet nicht statt - ja sie wird noch nicht einmal eingefordert. (...) Stellungnahme und (...) besagen eindeutig, dass sich die Einwanderer nicht an deutsche bzw. mitteleuropäische Gepflogenheiten gewöhnen müssen (...) Justizskandal allerersten Ranges." (Archiv, 15. Juni 2005) Integrationsrat (...). Der Vorsitzende dieses absolut unfähigen Gremiums (...). Klar ist, dass diese Entwicklung ihre logische Fortsetzung in der Einführung verschiedener Amtssprachen finden wird. Türkisch wird dann im öffentlichen Leben gleichberechtigt neben der deutschen Sprache verwendet werden - zumindest solange es noch genügend deutschsprachige Menschen in Köln gibt." (Archiv, 16. Juni 2005) In Chorweiler, (...) liegt der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund" bei über 40 Prozent. 52 Prozent aller Schulabgänger der Kölner Real-, Haupt- und Gesamtschulen entstammen einem nichtdeutschen Kulturkreis. Von Integration kann da natürlich keine Rede mehr sein." (Infoblatt 2005, 3. Quartal, S. 1) Überfremdung der deutschen Großstädte ist jetzt also deutlich an diesen Zahlen ablesbar (...) schon in wenigen Jahren werden die nächsten Viertel folgen, bis auch die deutsche Gesamtbevölkerung in ganz Köln in die Minderheit geraten wird (...) Aber eine Trendwende hin zu mehr Integration und dem Erhalt der deutschen Mehrheitsgesellschaft ist noch möglich." (Archiv, 3. August 2005) ?Migrantenbericht? (...) belegt eindeutig die These der Zuwanderung in die Sozialsysteme". (...) Ausländer belasten (...) soziale Sicherungssysteme mehr als dass sie ihnen nutzen. Allseits propagierte Massenzuwanderung für die Lösung unserer Rentenkassenprobleme ein völlig untaugliches Instrument (...) kulturell-religiöse Dimension der Zuwanderungsgesellschaft in Köln (...) transnationale Ehen". Dies bedeutet, dass die Angehörigen der zweiten Migrationsgeneration türkischer Herkunft" sich zu 60 Prozent ihre Ehepartner direkt aus der Türkei nachholen. Von Integration also keine Spur ... (4. August 2005) (...) längst evident, dass die Zuwanderung mittlerweile wenigstens drei Millionen Deutsche in die Arbeitslosigkeit gedrängt hat, wie sich an einer aktuellen Studie des renommierten Münchner IFO-Instituts zeigt. (...) Ausschließlich das Q-Konzept der Minuszuwanderung, also ein Erlöschen der Aufenthaltsberechtigung für jene Zuwanderer, die unwillens sind, sich zu integrieren oder keinerlei Chance am Arbeitsmarkt haben, kann die Massenarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen. (Infoblatt 2006, 1. Quartal, S. 2) Erschreckende Zahlen (...). Die offizielle Arbeitslosenquote (...). Der Ausländeranteil bei den Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern ist weiterhin überproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil. (...) Anhand dieser ernüchternden Bilanz wird deutlich, dass die bundesweit falsche Arbeitsmarkt- und Ausländerpolitik auch voll auf Köln durchschlägt. (...) Die einseitige Konzentration auf einen Dienstleistungsstandort kann niemals die vielen Ausfälle im Produktionsbereich ersetzen. (...) So sehr diese Überlegungen in den letzten Jahrzehnten in Köln vernachlässigt wurden, so sehr bemühte man sich dafür um den Zuzug von Menschen aus aller Herren Länder, die in ihrer Masse die Kölner Sozialsysteme mehr belasten, als dass sie ihnen nutzen würden. Diese Fehlinterpretation der Idee einer weltoffenen Stadt hat nachweislich zu einer verhängnisvollen Zuwanderung in die heimischen Sozialsysteme geführt. Stadtteile wie Mülheim oder Kalk bekamen das als erste zu spüren, andere Veedel werden folgen. Die Situation am Arbeitsmarkt wird sich dadurch leider auch in Zukunft weiter verschärfen." (Archiv, 5. Januar 2006) Die Probleme der Massenzuwanderung treten immer deutlicher zutage. Besonders weil bei den Kindern und Jugendlichen in den Ballungszentren die Mehrheitsverhältnisse zu kippen beginnen. Kindergärten und Schulen in ethnischen Brennpunktvierteln haben mit massiven Verständigungsproblemen zu kämpfen. Obwohl viele der Kinder sogar offiziell die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ist ihre Integration oft schon bei der Erlernung der deutschen Sprache gescheitert. ... Wegen einer fehlenden deutschen Leitkultur droht auch der deutsche Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort zunehmend zu veröden. (...) Die eigentliche Lösung des Problems wäre ein sofortiger Zuwanderungsstopp und langfristig die Erhöhung der eigenen Geburtenrate mit anschließender Einleitung einer Minuszuwanderung. (...) Zum einen könnten die Ordnungsämter für eine konsequente Abschiebung von Asylbetrügern und kriminellen Ausländern sorgen. (...) (Archiv, 24. Januar 2006) Durch die Massenzuwanderung importieren wir selbstverständlich auch auswärtige Konflikte und ausländische Terroristen." (Archiv, 31. Januar 2006) Es muss endlich einmal klargestellt werden, dass die hier lebenden Ausländer eine Bringschuld zur Integration und Anpassung haben." (Archiv, 3. Februar 2006) Schluss mit der Multi-Kulti-Ideologie! (...) Umso ärgerlicher ist es deshalb, wenn diese Gastfreundschaft ausgenutzt wird und die einheimischen Kölner an den Rand gedrängt werden. Massenzuwanderung, Islamisierung, Asylbetrüger und kriminelle Ausländer dürfen nicht der Preis für Gastfreundschaft und Weltoffenheit sein. (...) Die Altparteien kämpfen (...) für Großmoscheen, illegale Einwanderer und Multi-Kulti-Einrichtungen. Die berechtigten Anliegen der einheimischen Kölner werden völlig vernachlässigt. (...) Die Verwandlung ganzer Stadtteile in ethnische Ghettos muss verhindert werden. (...) haben (...) prunkvolle Großmoscheen in der Domstadt keinen Platz." (Selbstdarstellungsflugblatt, Archiv, 16. Februar 2006) Wann endlich findet eine radikale Umkehr in der deutschen Ausländerpolitik statt? Dieses (...) Problem werden unsere Kinder auszubaden haben, denen die eigene Heimat abhanden zu kommen droht." (Archiv, 1. März 2006) Eskalation der Parallelgesellschaft. Q hat schon lange davor gewarnt: Türkische Einwandererkinder der dritten oder sogar vierten Generation sondern sich immer mehr ab, fühlen sich anderen Nationalitäten überlegen und praktizieren ein aggressives, überhebliches Türkentum". Auf ihre deutschstämmigen Mitschüler und Lehrer schauen sie oft mit Verachtung herab, (...) Die jahrelange schrankenlose Toleranz gegenüber intoleranten Islamisten und Chauvinisten hat zu gefährlichen Entwicklungen geführt. (...) trotzdem werden gleichzeitig die Islamisierung und Ghettoisierung weiter gefördert. So zum Beispiel in Form einer geplanten Groß-Moschee in Köln- Ehrenfeld, die wiederum zur Verfestigung der verhängnisvollen Parallelgesellschaften beitragen würde. Kuppel, Minarette, Muezzinruf und türkischer Basar stehen eben gerade nicht für mehr Integration. (...) Wer sich nicht integrieren kann oder will, der soll wieder nach Hause gehen! Die türkischen Nationalisten und Islamisten der Grauen Wölfe" haben an deutschen Schulen nichts zu suchen." (Archiv, 30. März 2006) Kölner Integrationsrat (...). Der Name Desintegrationsrat wäre meines Erachtens angebrachter für dieses überflüssige Gremium." (Archiv, 5. April 2006) Lehrstellen sind ein (...) knappes Gut. (...) Noch weniger vermittelbar waren die Jugendlichen aus Einwandererfamilien. (...) Ein weiteres Indiz für die mangelnde Integration und die Bildungsschwäche vieler Einwandererkinder. (...) wird es zu einer weiteren Radikalisierung und Verslumung innerhalb der Einwanderer-Ghettos in deutschen Großstädten kommen." (Archiv, 10. April 2006) ?Integrationsrat:? Ich bleibe deshalb dabei: Der Name Desintegrationsrat wäre angebrachter für dieses völlig überflüssige Gremium. (...) bloß als Plattform für unbelehrbare Multikulti-Lobbyisten missbraucht." (Archiv, 19. April 2006) ?zu Auseinandersetzungen zwischen Ausländern?: wer das nicht akzeptieren kann und mit Gewaltandrohungen einen Willen durchsetzen will, der hat in unserem Land nichts verloren. Integration sieht mit Sicherheit anders aus. Stattdessen ein weiteres erschreckendes Schlaglicht auf die kommenden Zustände in Köln und der Bundesrepublik, wenn der moslemische Bevölkerungsanteil immer größer wird." (Archiv, 24. April 2006) Schlechte Ergebnisse für Einwanderer. (...) beunruhigende Fakten über die schulischen Leistungen von Einwandererkindern. (...) bei der Ursachenforschung muss endlich die rosarote Multikultibrille abgesetzt werden. (...) Gerade im islamischen Kulturkreis zählen zum Beispiel oft andere Qualitäten mehr als Bildung und schulische Kompetenzen. Hinzu kommt der mangelnde Integrationswille vieler Einwanderer. (...) durch den lange Jahrzehnte gepflegten deutschen Schuld- und Minderwertigkeitskomplex erscheint es vielen Zuwanderern als unattraktiv, sich in einen solche Gemeinschaft zu integrieren." (Archiv, 16. Mai 2006) (...) alte Forderung wird hier wieder aktueller denn ja: Kriminelle Ausländer abschieben, und zwar umgehend! (...) Die Bürger dieser Stadt haben ein Recht darauf, dass ihre Interessen endlich höher eingestuft werden als das Geschrei der Asyl- und Flüchtlingslobby! (Archiv, 26. Juli 2006) Lohn der Toleranz (...) Zudem gibt es auch in Köln eine große islamische Gemeinde. Über 100.000 Moslems leben aufgrund einer verfehlten Einwanderungspolitik bereits in der Domstadt. Die Stadtspitze verhält sich gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe teilweise grenzenlos naiv. (...) Dabei wäre jetzt mehr denn je Vorsicht geboten: (...) Oder wollen wir, dass die nächsten Schlagzeilen über versuchte Terroranschläge aus Köln kommen? (Archiv, 11. August 2006) Denn erst mit der Massenzuwanderung aus islamischen Ländern wäre in Deutschland und Köln ein derartiges Terrorpotenzial entstanden. (...) Langfristig muss es wieder eine homogene, staatstragende Bevölkerung geben, deren Loyalität in erster Linie Deutschland gilt und die die Werte und Regeln unseres Landes akzeptiert. Von den hier legal lebenden Ausländern muss eine vollständige Integration in die bestehenden Verhältnisse eingefordert werden. Wer auf Dauer hier bleiben will, hat eine Bringschuld gegenüber den Einheimischen - und nicht umgekehrt!" (....) Es sei angesichts der katastrophalen Haushaltslage ein Unding", noch mehr Geld für diesen Desintegrationsrat" auszugeben. Schon jetzt sei die Alimentierung dieses überflüssigsten städtischen Gremiums" ein Ärgernis. Denn die Stadt ist nicht für die Finanzierung von politisch einseitigen Lobbygruppen zuständig!" (Archiv, 29. August 2006; die direkten und indirekten Zitate beziehen sich auf Aussagen eines Mitglieds der Klägerin) Die Bevölkerung in Humboldt-Gremberg besteht zu einem hohen Anteil aus Menschen mit Migrationshintergrund', der in diesem Bereich wahrscheinlich die 50-Prozent-Marke schon überschritten hat. Die verbliebene deutsche Restbevölkerung versucht, soweit es möglich ist, aus dem Stadtteil wegzuziehen, und ältere Menschen, die dort bleiben müssen, verlassen abends ihre Wohnungen kaum noch und schließen die Haustüren fest zu." (Archiv, 11. September 2006) Doch trotz dieser finanziellen Misere wird an bestimmten Stellen immer noch das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster hinaus geworfen. Besonders bei einschlägigen Multikulti-Projekten ist dieser Missstand hinlänglich bekannt." (Archiv, 12. September 2006) Doch gerade die Massenzuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis hat leider andere Erfahrungen gebracht. Eine Integration fand in großen Teilen nicht statt, weshalb es jetzt nur darum gehen kann, diese Einwanderung zu stoppen und die hier legal lebenden Menschen langfristig zu assimilieren." (Archiv, 12. Oktober 2006) In ganz Deutschland findet seit Jahrzehnten ein schleichender Bevölkerungsaustausch statt. (...) wird klar, dass die neuesten statistischen Daten die schlimmsten Befürchtungen noch bei weitem übertreffen: In ganz Köln haben bereits jetzt 46 Prozent der unter 18jährigen einen sogenannten Migrationshintergrund". In der gesamten Bevölkerung beträgt der Anteil der Einwanderer gut ein Drittel - Tendenz stark steigend. Geradezu bedrückend sind die Zahlen aus einigen Kölner Stadtteilen: Der Migrantenanteil bei den unter 18jährigen beträgt in Chorweiler sage und schreibe 83 Prozent, in Gremberghoven 78 Prozent, in Kalk 75 Prozent, in Seeberg 76 Prozent und in Humboldt-Gremberg sowie in Porz jeweils 70 Prozent! 70 bis 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in diesen Stadtteilen sind nicht deutschstämmig, haben keinen dementsprechenden kulturellen Hintergrund. Und da reden CDU und SPD noch von Integration"?! Wer soll sich da eigentlich bei wem integrieren? Illegale, kriminelle Ausländer und abgelehnte Asylbewerber müssen umgehend abgeschoben werden. (...) ", fordert der Vorsitzende der Bürgerbewegung Q, Rechtsanwalt C. (...) die Situation ist noch viel ernster, als es vor wenigen Jahren überhaupt vorstellbar war. Besonders, weil große Teile der außereuropäischen Einwanderer in keiner Weise integriert sind - im Gegenteil. Die dritte und vierte Generation der Türken zum Beispiel sondert sich mehr von den Einheimischen ab, wie ihre Eltern und Großeltern es getan haben. Angesichts der Zahlenverhältnisse bei den unter 18jährigen muss in den nächsten Jahrzehnten mit der Entstehung nichtdeutscher Stadtviertel gerechnet werden." (Archiv, 2. November 2006) ?Bleiberechtsregelung?: (...) Stadt Köln sieht sich wirtschaftlich außerstande, eine weitere Zuwanderung in die hiesigen Sozialsysteme zu verkraften. (...) Der städtische Haushalt wird jedes Jahr mit zig Millionen Euro für Sozialleistungen an geduldete Armutsflüchtlinge belastet. Die wirtschaftliche Situation dieser Menschen könnte in deren Herkunftsländern mit weit geringerem finanziellem Aufwand für den deutschen Steuerzahler wesentlich nachhaltiger verbessert werden, falls sich die deutsche Politik endlich dazu entscheiden könnte, Armutsströme dort zu bekämpfen, wo sie entstehen, statt auf deutschem Boden wirtschaftliche Anreize für jene kleine Minderheit unter den vielen hundert Millionen armen Menschen in aller Welt zu schaffen, die in der Lage sind, deutsches Staatsgebiet zu erreichen, um hier ihr Glück zu suchen." (Archiv, 6. Dezember 2006) Steuergeldverschwendung für Asylanten, illegale Ausländer und obskure Multikulti-Projekte haben Köln an den Rand des Ruins geführt." (Archiv, 7. Dezember 2006 Mit ihren Äußerungen zu Ausländer- bzw. Migrantenanteilen an der Bevölkerung unterstellt die Klägerin, dass Ausländer, die in einem Gebiet mit einem bestimmten Ausländeranteil leben, generell nicht mehr integrationswillig sind. In den Äußerungen im Archiv vom 25. April 2005 und vom 30. März 2006 werden speziell Türken pauschal als nicht integrationswillig bzw. -fähig dargestellt. Die Verlautbarung im Archiv vom 30. Mai 2005 wirft ohne Differenzierung allen Eingebürgerten vor, nicht hinreichend integriert zu sein. Zum Teil wird pauschal behauptet, eine Integration finde nicht statt (Archiv, 15. Juni 2005). Ferner werden mit der Art der in den Äußerungen herbeigeführten Verknüpfung von Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund mit der (schlechten) Finanzlage der Stadt Köln bzw. der Arbeitslosigkeit Ausländer für die leeren Kassen" bzw. die Arbeitsmarktlage verantwortlich gemacht. So ist in dem aufgeführten Zitat aus dem Infoblatt 2006, 1. Quartal, S. 2 etwa die Rede davon, dass ausschließlich die Minuszuwanderung die Massenarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen kann. Damit wird Ausländern die alleinige Verantwortung für die (behauptete) schlechte Arbeitsmarktlage übertragen und werden andere Ursachen ausdrücklich ausgeschlossen. Ähnliches gilt für das Zitat aus dem Archiv vom 25. April 2005. Hier werden als Ursachen für die schlechte Finanzlage der Stadt Köln zwar sowohl der Rückgang der Steuereinnahmen als auch eine gravierende Zunahme der Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz genannt. Mit dem einführenden Satz, Köln könne sich Multi-Kulti und weitere Zuwanderung nicht mehr leisten, wird jedoch suggeriert, Ausländer trügen die alleinige oder zumindest die wesentliche Schuld für die finanzielle Situation. Wie die aufgeführten Bereiche zeigen, ist dies indes nicht der Fall. Für den Aspekt der rückläufigen Steuereinnahmen ist das offenkundig. Aber auch für die Sozial- und Jugendhilfe gilt, dass diese zu einem großen Teil deutschen Staatsbürgern zugute kommen. Schließlich zeigen auch die in diesem Abschnitt zitierten Äußerungen Bedrohungsszenarien auf, für die Ausländer bzw. eingebürgerte Migranten verantwortlich gemacht werden. Das gilt etwa für die Themen Bevölkerungsentwicklung (bis auch die deutsche Gesamtbevölkerung in ganz Köln in die Minderheit geraten wird", Archiv, 3. August 2005; einheimische Kölner an den Rand gedrängt", Archiv, 16. Februar 2006; verbliebene deutsche Restbevölkerung", Archiv, 11. September 2006; schleichender Bevölkerungsaustausch" und Entstehung nichtdeutscher Stadtviertel", Archiv, 2. November 2006; die letzten einheimischen Kinder", Archiv, 18. Dezember 2006), Türkisch als gleichberechtigte (Amts-) Sprache (Archiv, 16. Juni 2005) und Kriminalität (Schlaglicht auf die kommenden Zustände", Archiv, 24. April 2006). Zum Thema Ausländerkriminalität im Allgemeinen und im Zusammenhang mit Asylbewerbern im Besonderen lassen sich darüber hinaus folgende, ebenfalls chronologisch geordnete Beispiele benennen (Fettdruck nicht im Original): multikriminelles Treiben auf dem Kölner Großmarkt (...) es sich bei den meisten Verhafteten um Ausländer handelte (...). Wieder einmal zeigt sich: Die sogenannte multikulturelle Gesellschaft" ist häufig eine multikriminelle Angelegenheit." (Archiv, 3. Juni 2005) Ausländerkriminalität nimmt beängstigende Ausmaße an (...). Aber wann werden die Kölner Altparteien auf diese Verhältnisse reagieren? Wenn es die ersten Todesfälle gibt?" (Archiv, 6. Juni 2005) Kölner Klau-Kids werden zur Landplage (... ). Nur die Rückführung der Klaukid-Familien in ihre Heimatländer wäre ein dauerhafte Lösung." (Archiv, 29. Juli 2005) ?Einbruchsstatistik? Professionelle Kriminelle konnten (...) ihr Handwerk fast ungestört fortführen. (...) Dass sich unter diesen Tätern zahlreiche Ausländer befinden, versteht sich beinahe von selbst." (17. August 2005) (...) schafft es Q immer wieder, brisante Themen in die Gremien zu bringen: So zum Beispiel den Widerstand gegen die Kölner Großmoscheepläne oder die Terrorisierung ganzer Stadtteil durch bestimmte Bewohner skandalträchtiger Asylantenheime." (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 4) Grundsatzartikel Gegen die Kölner Kriminalitätswelle": Auswertung von Ausländeranteilen an Straftaten, (Homepage, Link: Kriminalität, s.a. Archiv, 9. Dezember 2005) So blühen in Köln alle Formen der Straßenkriminalität. Angefangen bei den sogenannten Klau-Kids, überwiegend Kinder und Jugendliche aus einigen Roma- und Sinti-Familien, die die Passanten mit ständigen Taschendiebstählen terrorisieren. (...) In vielen der oben genannten Problembereiche werden überdurchschnittlich viele Ausländer als Täter ermittelt. (...) (Ratsantrag vom 4. Januar 2006; Archiv, 5. Januar 2006) Triumph für Merkenicher Bürger: Asylantenheim in Köln-Merkenich wird geschlossen! Ein Aufatmen geht durch Merkenich, einem kleinen, dörflich geprägten Kölner Stadtteil. Das skandalträchtige Übergangsheim" in der Causemannstraße wird endlich geschlossen! Jahrelang waren die Einheimischen zuvor von einigen dort lebenden Sinti- und Romabanden regelrecht terrorisiert worden. Wohnungseinbrüche, Raubüberfälle, tätliche Angriffe und sogar sexuelle Belästigungen von Seniorinnen und Kindern waren an der Tagesordnung." (Archiv, 19. Januar 2006) Taschendiebstähle. Selbstverständlich wird dabei nicht erwähnt, dass es sich meist um zugewanderte Eltern handelt, die ihre Kinder systematisch zum Stehlen losschicken. (...) Dass unsere Politiker diese Diebe keineswegs einreisen lassen müssten, wagt niemand offen auszusprechen. (...) Wer klaut, muss raus! Klau-Kids abschieben!" Diese Forderung ist offensichtlich unverändert. (Archiv, 30. Januar 2006) Große Tätergruppe (...) Klau-Kids, die meistens von ihren zugewanderten Großfamilien systematisch zum Stehlen losgeschickt werden" (Archiv, 28. März 2006) Ähnliche Erfahrungen mussten die geplagten Anwohner von Asylanten- und Flüchtlingsheimen in der Vergangenheit leider immer wieder machen." (Infoblatt 2006, 2. Quartal, S. 2) Finanzierung der Beseitigung von Schlaglöchern: Q schlägt Einsparungen vor: von der (...) bis zur Betreuung von Asylbewerbern". ( ...) Einfacher wäre es, (...) dem pro-Köln-Antrag zuzustimmen. Dann würde es bald im Stadtbild ein paar Schlaglöcher weniger geben. Dafür könnte (...) und einige asylbegehrende Problempersonen müssten mit weniger Geld auskommen. (...) (Archiv, 9. Mai 2006) Es gibt unverhältnismäßig viele deutsche Opfer von meist ausländischen Gewalttätern." (Archiv, 3. August 2006) Mit trauriger Regelmäßigkeit wird den Kölner Bürgern immer wieder vor Augen geführt, wozu die unkontrollierte Massenzuwanderung in ihrer Heimatstadt geführt hat. Besonders bildungsferne und außereuropäische Einwanderergruppen haben zum Teil riesige Integrationsschwierigkeiten - begleitet von schulischem Versagen, Arbeitslosigkeit und Kriminalität. In ethnisch-sozialen Brennpunktvierteln hat sich daraus eine gefährliche Mischung entwickelt, die zur Bildung hochkrimineller Jugendbanden oder rechtsfreier Räume in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften geführt hat. (...) Ereignisse zeugen von einer hohen kriminellen Energie der Beteiligten und einer totalen Ablehnung unserer Rechtsordnung. (...) Doch welch Überraschung: Kein Wort über den multikulturellen Hintergrund der Bande, kein Kommentar zur gescheiterten Integration vieler Einwanderer aus der dritten oder sogar schon vierten Generation. (...) In ihrer Freizeit gehen einige dieser Familienclans lukrativen Nebenbeschäftigungen" nach: Sei es das organisierte Betteln, Taschendiebstähle oder gleich Wohnungseinbrüche - Köln scheint in den Augen mancher dieser Zeitgenossen so eine Art Selbstbedienungsladen zu sein." (Archiv, 15. September 2006) (...) dass das skandalträchtige Asylantenheim im Kölner Stadtteil Merkenich nun doch nicht geschlossen wird! Wir erinnern uns: Vor allem einige Zigeunerfamilien aus dem Heim machten den Merkenicher Bürgern seit Jahren das Leben schwer. Diebstähle, Wohnungseinbrüche, ja sogar Raubüberfälle und sexuelle Belästigungen von Kindern waren an der Tagesordnung." (Archiv, 25. September 2006) Unerträgliche Lärm- und Geruchsbelästigung, Vermüllung, Beschädigung von parkenden Autos der Anwohner, Belästigungen der Anwohner selbst, Alkoholmissbrauch auf der Straße, offener Drogenhandel, etc. Die Liste der Beschwerden ließe sich fast beliebig lange fortführen. Das Problem der Anwohner: Geschädigte sind zumeist alteingesessene, deutschstämmige Bickendorfer, die Übeltäter überwiegend junge Türken oder türkischstämmige Personen. Das passt nicht ins politisch-korrekte Bild, erst recht in das der selbsternannten Multikulti-Stadt Köln." (Archiv, 10. Oktober 2006) Mit diesen Äußerungen werden Ausländer bzw. Migranten nachhaltig und generalisierend mit Kriminalität in Verbindung gebracht. Mit Aussagen wie Dass sich unter diesen Tätern zahlreiche Ausländer befinden, versteht sich beinahe von selbst" (Archiv, 17. August 2005), wird ein Automatismus zwischen ausländischer Herkunft und Kriminalität aufgezeigt, der geeignet ist, Ausländer insgesamt herabzusetzen. Darüber hinaus trifft die Klägerin auch pauschalisierende Aussagen, etwa in der Mitteilung des Archivs vom 29. Juli 2005. Wenn dort die These aufgestellt wird, dass nur die Rückführung der Klau-Kid-Familien" in ihre Heimatländer eine dauerhafte Lösung sei, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass ausschließlich ausländische Kinder stehlen, denn eine solche Rückführung schiede für deutsche Kinder aus. Gleichermaßen ohne Differenzierung impliziert die Äußerung im Infoblatt 2006, 2. Quartal, S. 2 (die geplagten Anwohner von Asylanten- und Flüchtlingsheimen"), dass alle Anwohner solcher Heime durch deren Bewohner geplagt" sind, d.h. dass solche Heime aufgrund der Verhaltensweisen der dort untergebrachten Asylbewerber stets mit nicht hinzunehmenden Unannehmlichkeiten verbunden sind. In der Argumentationskette der Klägerin betreffend die Finanzierung der Beseitigung von Schlaglöchern (Archiv, 9. Mai 2006) werden Asylbewerber - ebenfalls pauschalisierend - mit Problempersonen gleichgesetzt. Auch die plakative Ausdrucksweise, die die Klägerin wiederholt im Zusammenhang mit der Beschreibung von Asylbewerbern bzw. ihren Unterkünften trifft, ist geeignet, Hass gegenüber Ausländern zu schüren und sie auszugrenzen. Als Beispiele anzuführen sind hier: Terrorisierung ganzer Stadtteile", skandalträchtige Asylantenheime" (Infoblatt 2005, 4. Quartal, S. 4), geplagte Anwohner von Asylanten- und Flüchtlingsheimen" (Infoblatt 2006, 2. Quartal, S. 2), skandalträchtiges Übergangsheim", jahrelang (...) terrorisiert" (Archiv, 19. Januar 2006), skandalträchtiges Asylantenheim" (Archiv 25. September 2006). Neben diesen, den einzelnen Themenkomplexen Islamisierung", Integration" und Kriminalität" Rechnung tragenden Besonderheiten kommt im Hinblick auf den generellen Umgang der Klägerin mit Ausländern bzw. Migranten hinzu, dass sich positive oder auch nur neutrale Äußerungen zu dieser Personengruppe nicht bzw. nicht in einem Umfang finden, der geeignet wäre, die ausländerfeindliche Einstellung der Klägerin zu widerlegen. Schließlich wird die aufgezeigte Einstellung der Klägerin zu Ausländern bzw. Migranten durch den - offenbar regen - Kontakt der Klägerin zur belgischen Partei W" bestätigt. Im Oktober 2006 gratulierte der Vorsitzende der Klägerin dieser Partei zu deren Wahlerfolg in Belgien. In diesem Zusammenhang wird in einem Artikel des Archivs 2006 u.a. ausgeführt: In persönlichen Grußbotschaften (...) gratulierte der Q-Vorsitzende (...) den Multi-Kulti-Kritikern in unserem westlichen Nachbarland zu ihrem fulminanten Wahlerfolg. Gerade Q würde die Arbeit von W mit großem Interesse" verfolgen. Man stehe seit Jahren mit dem W-Vorsitzenden W1 und deren Fraktionsvorsitzenden im belgischen Parlament, E, in politischem Kontakt (...). Beide flämische Patrioten hätten in der Vergangenheit schon auf Veranstaltungen in Köln gesprochen. Gerade in Fragen der parlamentarischen Arbeit soll es in Zukunft einen verstärkten Gedankenaustausch zwischen W- Mandatsträgern und der Fraktion Q geben. Denn wir wollen natürlich erreichen, dass auch in Deutschland zweistellige Ergebnisse für nonkonforme, rechtspopulistische Gruppierungen möglich werden - allen voran in Großstädten wie Köln!" (Archiv, 9. Oktober 2006) Die Partei W" verfolgt eine ausländerfeindliche Politik. Sie ist Nachfolgerin des W2", der sich am 14. November 2004 aufgelöst hat. Grund der Auflösung war eine Entscheidung des belgischen obersten Gerichtshofes vom 10. November 2004, nach der sich der W2" schwerer Verstöße gegen das Rassismusbekämpfungsgesetz schuldig gemacht habe und dessen Programm als diskriminierend und rassistisch einzustufen sei. Die neugegründete Partei W" verfolgt offenbar dieselben Ziele wie der W2". Das ergibt sich aus den Ausführungen des damaligen und heutigen Parteivorsitzenden W1 in einem Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit": Diese Partei hat dieselben Menschen und dasselbe Programm. Unsere Widersacher sollten sich also keinen Illusionen hingeben. Das W2-Programm von 2003 und 2004 wird das Programm von W sein". Junge Freiheit Nr. 48/04 vom 19. November 2004, S. 7 (Fundstelle zitiert nach den Angaben auf der Homepage des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden- Württemberg, http://www.verfassungsschutz-bw.de/rechts/files/r_sonstige_2004- 12_4.htm). Neben den Äußerungen der Klägerin zu Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund ist auch ihr Umgang mit sexuellen Minderheiten im Hinblick auf die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde zu beanstanden. Das gilt insbesondere für die Darstellung von Homosexuellen. In diesem Zusammenhang sind folgende Bekundungen der Klägerin zu nennen (Fettdruck nicht im Original): Damit werden aus dem städtischen Haushaltstopf für Senioren auch Homosexuelle gefördert, die noch gar nicht im Rentenalter sind! Diese Bevorzugung sexueller Minderheiten ist schlichtweg skandalös. (...) Für die Randgruppenförderung gibt es bei der aktuellen politischen Führung (...) sowieso viel zu viele öffentliche Gelder." (Archiv, 16. November 2005) Schließlich biedern sich Merkel, Stoiber und Co. inzwischen ebenso stark an die Schwulenlobby an wie SPD und Grüne. Die ach so christlichen Parteiführer der Union unternehmen keinerlei Anstalten, die Homo-Ehe wieder abzuschaffen oder die öffentliche Förderung einschlägiger Projekte zurückzunehmen. Bestes Beispiel dafür ist Köln, wo Fritz Schramma für die Schwulenparade jedes Jahr öffentliche Gelder locker macht und sogar die öffentlichen Gebäude beflaggen lässt! (...) diese einseitige Bevorzugung sexueller Minderheiten (...)" (Archiv, 30. Mai 2006) ?Antrag im Rat der Stadt Köln:? Stadt Köln verwehrt sich gegen jede politische Instrumentalisierung des Christopher Street Day 2006 in Köln. Insbesondere verurteilt der Rat das diesjährige Motto der Homosexuellenparade: Mit dem Wahlspruch (...) soll besonders auch gegen die Sparmaßnahmen der NRW-Landesregierung (...) protestiert werden. (...) Der Rat fordert aus diesem Grund alle offiziellen Vertreter der Stadt auf, sich nicht an einem solchen Spektakel zur einseitigen finanziellen Förderung sexueller Minderheiten zu beteiligen. (...) einseitige Bevorzugung einer Lobbygruppe für sexuelle Minderheiten wäre völlig abwegig." (Antrag im Rat der Stadt Köln vom 2. Juni 2006, Archiv, 22. Juni 2006) Während die Kinderbetreuungskosten steigen sollen, wird gleichzeitig darüber diskutiert, wie Homosexuelle und Transgender' besser gefördert werden könnten, wie für obskurste Multi-Kulti-Projekte noch mehr Geld aus dem Fenster geworfen werden kann. (...) Ein trauriger Höhepunkt war das Stimmverhalten der CDU-Fraktion bei einem rot-grünen Antrag zur Stärkung der Lesben, Schwulen und Transgender auf kommunaler Ebene". Geschlossen stimmten die Kölner Christdemokraten" für diese weitere einseitige Förderung sexueller Minderheiten. (...) Die Strategen der Schwulenbewegung streben eine dauerhafte Einstellungsveränderung in der Gesellschaft zugunsten ihrer Lebensweise an. Dabei sind sie schon sehr weit gekommen. Eine noch weitergehende Mitbestimmung für Homosexuelle in der Politik wäre deshalb ein falsches Signal (...) Ungleiches ist nicht gleich und Ungleiches darf nicht gleich gemacht werden. Meine Meinung werde ich erst dann ändern, sobald zwei Männer miteinander ein Kind gezeugt und zur Welt gebracht haben! (...)" (Archiv, 23. Juni 2006) Männer in den 40er oder 50er Jahren mit ordentlichen Schmerbäuchen stolzieren in Netzoberteilen oder mit entblößten Hintern durch die Straßen, flankiert von anderweitigen halbnackten, schrill kostümierten oder gleich komplett in Latex verpackten Zeitgenossen. Die normalen Kölner wissen inzwischen: Ach, es ist wieder Christopher Street Day! (...) dieses schwul- lesbische Selbstdarstellungsspektakel (...) Von der Bürgerbewegung Q suchte man dagegen vergebens nach einem eigenem Paradewagen oder anderweitigen plumpen Anbiederungsversuchen an eine sexuelle Lobbygruppe. Und das ist auch gut so! Sexuelle Vorlieben sollten Privatsache bleiben und nicht in derart öffentlicher Form zur Schau gestellt werden. Sexuell von der Norm abweichendes Verhalten sollte deshalb schon gar nicht von Politikern derart geschmacklos und penetrant beworben werden. Wer solche Wählergruppen ansprechen muss, scheint beim Otto-Normal-Verbraucher nur noch wenig Ansehen zu genießen. Q arbeitet deshalb um so mehr an einer wirkungsvollen Interessensvertretung der normalen, steuerzahlenden, anständigen Bürger dieser Stadt." (18. Juli 2006) Mit diesen Äußerungen werden Homosexuelle als unnormal, unanständig und nicht steuerzahlend bezeichnet. Indem die Klägerin ferner die Lebensweise Homosexueller diffamiert, sie pauschal als nicht förderungswürdig darstellt und ihre Mitbestimmung begrenzen will, setzt sie sie in einer die Menschwürde berührenden Art und Weise herab. Ob damit gleichzeitig das grundgesetzlich ebenfalls verbürgte Diskriminierungsverbot betroffen ist, bedarf keiner Entscheidung. Hinsichtlich der damit vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunke für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die derzeitige Fraktionsvorsitzende der Klägerin der Nationalzeitung ein Interview gegeben hat, das in der Ausgabe vom 24. März 2006 erschienen ist. Die Nationalzeitung ist das Sprachrohr der rechtsextremen DVU und wird bzw. wurde vom Verfassungsschutz über Jahre hinweg selbst als rechtsextrem eingestuft. Verfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen 2006, S. 75 der Broschüre (d. B.); 2005, S. 46 d. B.; 2004, S. 60 f. d. B.; 2003, S. 42 d. B. Ungeachtet der Frage, ob allein der Umstand, dass eine Gruppierung einer rechtsextremen Zeitung ein Interview gibt, den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung dieser Gruppe begründen kann, ist dieser Umstand im Falle der Klägerin jedenfalls als Stütze der bereits festgestellten Anhaltspunkte für einen Verdacht zu werten. Bestehen danach schon aufgrund der Darstellung von Ausländern und anderen Minderheiten Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, kann offen bleiben, ob sich weitere Anhaltspunke für verfassungswidrige Bestrebungen auch aus der vom beklagten Land angeführten Verunglimpfung von Institutionen und Funktionsträgern des demokratischen Rechtsstaates ergeben. In diesem Zusammenhang wäre zu klären, ob dieser Aspekt - wie vom beklagten Land angenommen - unter die Verfassungsgrundsätze des Ausschlusses jeder Gewalt- und Willkürherrschaft (§ 3 Abs. 4 lit. f) VSG NRW) bzw. der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (§ 3 Abs. 4 lit. g) VSG NRW) zu subsumieren ist oder nicht vielmehr unter den Stichworten Gewaltentrennung und Parlamentarismus (§ 3 Abs. 4 lit. a) VSG NRW) bzw. Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (§ 3 Abs. 4 lit. b) VSG NRW) zu prüfen wäre. War das beklagte Land nach allem berechtigt, in den Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 über die Klägerin zu berichten, begegnet auch die Art der Darstellung in den genannten Verfassungsschutzberichten keinen Bedenken. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von z. B. - wie hier - gegen die freiheitliche Grundordnung gerichteten Bestrebungen vor, steht es im Ermessen der Verfassungsschutzbehörde, welche Anhaltspunkte in einen Verfassungsschutzbericht aufgenommen werden und in welchem Umfang dies geschieht. OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 5 A 2055/97 -, Blatt 12 des Beschlussabdrucks. Soweit das beklagte Land im Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen 2005 mit dem Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs vom 21. Oktober 2005 lediglich Anhaltspunkte aus den Vorberichtszeiträumen in Bezug genommen hat, ist dies im Ergebnis nicht zu beanstanden. Denn mit dem den Bericht über die Klägerin einführenden Satz Es liegen aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte vor, die in ihrer Gesamtbetrachtung den Verdacht ... begründen." (Fettdruck nicht im Original) hat das beklagte Land deutlich gemacht, dass tatsächliche Anhaltspunkte auch im Berichtszeitraum bestehen. Nicht zu beanstanden ist ferner die wertende Äußerung des beklagten Landes in seinem Verfassungsschutzbericht 2005, die Klägerin beschäftige sich vordergründig mit kommunalpolitischen Themen. Dieser Schluss ist zum einen deshalb gerechtfertigt, weil die Klägerin mit einem ihrer zentralen Themen, nämlich der nach ihrer Ansicht verfehlten Einwanderungspolitik, eindeutig überregionale Aspekte aufgreift. Zum anderen haben die von ihr regional verfolgten Ziele, wie z. B. die Verhinderung des Moscheebaus, - wie ausgeführt - den diese Ziele in den Hintergrund drängenden, allgemeineren Zweck, Ausländer bzw. Migranten zu diffamieren. Die Darstellung der Klägerin in den Verfassungsschutzberichten Nordrhein- Westfalen 2005 und 2006 ist auch verhältnismäßig. Die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit macht es z. B. erforderlich, dass bei einer Berichterstattung aus Anlass eines Verdachts nicht der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die betroffene Gruppierung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -. Diesen Anforderungen werden die Abschnitte über die Klägerin in den angegriffenen Verfassungsschutzberichten gerecht. Das beklagte Land hat hinreichend deutlich gemacht, dass bisher lediglich ein Verdacht besteht, mithin das Vorliegen einer Bestrebung (noch) nicht feststeht. Auch die Erwähnung der Klägerin unter der Rubrik Rechtsextremismus" ist nicht zu beanstanden. Die Klägerin rechnet sich selbst dem rechten Spektrum zu. Dass die von ihr dabei vertretenen Ansichten bzw. ihre Äußerungen und Aktivitäten so extrem sind, dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung begründen, wurde bereits dargelegt. Weitere, die Verhältnismäßigkeit der Darstellung relevant berührende Umstände sind nicht ersichtlich. Ist die Aufnahme der Klägerin in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein- Westfalen 2005 und 2006 danach insgesamt rechtlich nicht zu beanstanden, bleibt auch dem dritten Antrag der Klägerin der Erfolg versagt. Sie hat keinen Anspruch darauf, dass das beklagte Land in seinem nächsten Verfassungsschutzbericht richtig stellt, dass die Berichte über die Klägerin in der Rubrik Rechtsextremismus" in den Verfassungsschutzberichten Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 rechtswidrig waren. Hier fehlt es bereits an einem für einen Folgenbeseitigungsanspruch erforderlichen rechtswidrigen Eingriff. Denn das Handeln des beklagten Landes - hier: die Erwähnung der Klägerin in den genannten Verfassungsschutzberichten - stellt sich als rechtmäßig dar. Insoweit wird auf die Ausführungen zum Anspruch der Klägerin auf Streichung aus den Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 Bezug genommen. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.