Urteil
1 KN 16/21
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2023:1005.1KN16.21.00
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Leitsätze
Lärm von Grundschulkindern, die auf einem Pausenhof spielen, ebenso wie Lärm vom Schulgebäude einer Grundschule selbst ist regelmäßig als sozialadäquat hinzunehmen.
Entscheidungsgründe
Lärm von Grundschulkindern, die auf einem Pausenhof spielen, ebenso wie Lärm vom Schulgebäude einer Grundschule selbst ist regelmäßig als sozialadäquat hinzunehmen.