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Beschluss

4 LB 102/20

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2023:0928.4LB102.20.00
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Leitsätze
Ein Zweitantrag i.S.d. § 71a AsylG liegt vor, wenn ein in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführtes Asylverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bundesgebiet breits rechtskräftig abgeschlossen ist.
Entscheidungsgründe
Ein Zweitantrag i.S.d. § 71a AsylG liegt vor, wenn ein in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführtes Asylverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bundesgebiet breits rechtskräftig abgeschlossen ist.