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Urteil

18 U 85/17

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2019:0523.18U85.17.00
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Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.05.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 42 O 45/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund beider Entscheidungen vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.05.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 42 O 45/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund beider Entscheidungen vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.