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Beschluss

31 U 115/19

OLG HAMM, Entscheidung vom

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Leitsätze
• Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen. • Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. • Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Berufung zurückgewiesen; Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers • Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen. • Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. • Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger wollte gegen ein Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen (16 O 111/18) Berufung einlegen. Das Oberlandesgericht Hamm hat über die Berufung entschieden. Der Kläger gab auf einen Hinweisbeschluss vom 16.10.2019 keine Stellungnahme ab. Streitgegenstand war die Fortführung des Urteils des Landgerichts; konkrete inhaltliche Streitfragen bleiben im Beschluss unerörtert. Das Gericht behandelte ausschließlich die Zulässigkeit und die Berufungsentscheidung im Rahmen des Hinweisverfahrens. Es wurden keine weiteren Tatsachen oder Beweisfragen im Beschluss erörtert. • Entscheidung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO: Das Gericht hat auf den Hinweisbeschluss verwiesen und aufgrund fehlender Stellungnahme des Klägers keine weitergehende Begründung für erforderlich gehalten. • Kostenentscheidung nach § 97 ZPO: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels, weil die Berufung keinen Erfolg hatte. • Vorläufige Vollstreckbarkeit gestützt auf §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO sowie 26 Nr. 8 EGZPO: Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. • Verfahrensablauf: Mangels Reaktion des Klägers auf den Hinweisbeschluss war keine weitergehende inhaltliche Auseinandersetzung erforderlich, weshalb der Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ergeht. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen; damit bleibt das Urteil des Landgerichts Essen in vollem Umfang bestehen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen, weil seine Berufung erfolglos blieb. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt, so dass der Unterliegende mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen muss. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf 10.495,15 EUR festgesetzt, was für Kosten- und Gebührenfolgen maßgeblich ist.