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Beschluss

2 Ws 317/23

OLG Celle, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGCE:2023:1120.2WS317.23.00
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Leitsätze
Für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt finden - von § 67 StGB abgesehen - die aktuell gültigen Vorschriften des StGB Anwendung.
Entscheidungsgründe
Für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt finden - von § 67 StGB abgesehen - die aktuell gültigen Vorschriften des StGB Anwendung.