Beschluss
26 W (pat) 520/23
Bundespatentgericht, Entscheidung vom
PatentrechtBundesgerichtECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat520.23.0
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat520.23.0 BUNDESPATENTGERICHT 26 W (pat) 520/23 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2023 200 437.9 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 30. November 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge, des Richters Kätker und der Richterin kraft Auftrags Wagner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. - 2 - G r ü n d e I. Das Wortzeichen REISEMANUFAKTUR ist am 4. Januar 2023 unter der Nummer 30 2023 200 437.9 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register angemeldet worden für Dienstleistungen der Klasse 39: Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisa- tion von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reser- vierungsdienste [Reisen]; Transportdienstleistungen; Klasse 41: Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisa- tion und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreser- vierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvor- verkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen; Klasse 43: Hotelreservierungsdienste; Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste. Mit Beschluss vom 30. Januar 2023 hat die mit einer Beamtin des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 39 des DPMA die Anmeldung wegen feh- lender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, das Anmeldezeichen setze sich aus den deutschen Wörtern „REISE“ im Sinne einer - 3 - „[der Erreichung eines bestimmten Ziels dienende] Fortbewegung über eine grö- ßere Entfernung“ und „MANUFAKTUR“ mit der Bedeutung: „gewerblicher Großbe- trieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung und Arbeitsteilung, aber doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden; gewerblicher Kleinbetrieb, in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise] in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität führt“, wobei der Begriff „MANUFAKTUR“ mittlerweile nicht mehr nur in Verbindung mit der Handfertigung von Waren verwendet werde, sondern auch beim Angebot von Dienstleistungen für ein „handgemachtes“ – d. h. individuell auf Kundenwünsche zugeschnittenes – Angebot und damit hohe Qualitätsansprüche und Exklusivität stehe. In der Gesamt- heit vermittle das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ einen unmit- telbar beschreibenden Sachhinweis auf eine beliebige Angebots-/Vertriebs-/Erbrin- gungsstätte, die exklusive, auf Kundenwünsche zugeschnittene, qualitativ hochwer- tige Reisen anbiete bzw. auf Angebote rund um das Thema Reisen mit einem höheren Qualitätsniveau spezialisiert sei, zumal es bereits vielfach beschreibend in diesem Sinne benutzt werde. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Ansicht, die Kom- bination der Begriffe „REISE“ und „MANUFAKTUR“ sei ungewöhnlich und einzigar- tig und damit eine kreative, interpretationsbedürftige Wortneuschöpfung. Schon das Substantiv „MANUFAKTUR“, auf dem der Fokus liege, habe mehrere Bedeutungen. Der Verkehr werde entweder annehmen, es handele sich um einen gewerblichen Großbetrieb, wie z. B. eine Fabrik, oder um einen spezialisierten Kleinbetrieb, der Produkte im Wesentlichen in Handarbeit und damit qualitativ hochwertig herstelle, so dass für ihn unklar sei, ob die Betriebsstätte oder ein besonderes Qualitätsniveau von Reisen beschrieben würden. Tatsächlich stelle die Anmelderin im Gegensatz zu Pauschalreisen, die fertig als Paket angeboten würden, besondere, handverle- sene Reisen nach individuellen Kundenwünschen zusammen. - 4 - Die Anmelderin beantragt sinngemäß, den Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des DPMA vom 30. Januar 2023 aufzuheben. Mit gerichtlichem Schreiben vom 20. Oktober 2023 ist die Beschwerdeführerin unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 33, Bl. 19 – 54 GA) auf die Schutz- unfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die gemäß §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „REISEMANUFAKTUR“ als Marke für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 steht das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen (§ 37 Abs. 1 MarkenG). a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufge- fasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 – #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 – Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, - 5 - die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu ge- währleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen jegli- cher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ge- nügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. – Pippi-Langstrumpf- Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 – Pippi-Lang- strumpf-Marke). Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmelde- zeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 – Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrneh- mung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienst- leistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 – grill meister). Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehen- den beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 – #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 – Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung – stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 – Gute Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch - 6 - Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienst- leistung zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschrei- bender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres erfasst und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht (BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind. Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress). b) Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG genügt das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ nicht. Denn schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 4. Januar 2023, haben es die angespro- chenen breiten inländischen Verkehrskreise ohne besonderen gedanklichen Auf- wand nur als Bezeichnung irgendeiner Angebots- und Erbringungsstätte exklusiver, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittener, qualitativ hochwertiger Reise-, Transport-, Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Hotelreservierungsdienstleistun- gen, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst. aa) Von den vorgenannten angemeldeten Diensten werden breite Verkehrskreise angesprochen, nämlich sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame - 7 - und verständige Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]), als auch Unternehmensinhaber und Angehörige der unter- nehmerischen Führungsebene. bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den deutschen Wörtern „REISE“ und „MANUFAKTUR“ zusammen. aaa) Das Substantiv „Reise“ bezeichnet die „[der Erreichung eines bestimmten Ziels dienende] Fortbewegung über eine größere Entfernung“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/Reise). bbb) Im ursprünglichen Sinne ist eine „Manufaktur“ (von lateinisch manus „Hand“, und facere „erbauen, tun, machen, herstellen“) eine Produktionsstätte von Hand- werkern verschiedener Professionen bzw. hochspezialisierter Teilarbeiter eines Handwerks, deren unterschiedliche Arbeitsvorgänge die Fertigung eines gemeinsa- men Endprodukts zum Ziel haben. Sie unterscheidet sich von einer Fabrik durch eine geringfügigere maschinelle Ausrüstung und die überwiegende Arbeit mit der Hand (https://de.wikipedia.org/wiki/Manufaktur). (1) Das Nomen „Manufaktur“ steht aber nicht mehr nur für einen [vorindustriellen] gewerblichen Großbetrieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung und Arbeitsteilung, aber doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden, sondern hat mittlerweile die lexikalisch nachweisbare Bedeutung „gewerblicher Kleinbetrieb, in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise] in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität führt“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/Manufaktur). Durch die Verwendung dieses Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 – Deutsche Manufakturen e. V.; - 8 - 25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 – Menü-Manufaktur; 26 W (pat) 519/16 – GUSSMANUFAKTUR). Der moderne Begriff „Manufaktur“ im Sinne von „Handfertigung“ wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität ver- bunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl. BPatG 25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16 – GUSSMANUFAKTUR). (2) Dieser Trend zur Betonung von Exklusivität, Individualität und Qualität durch die Bezeichnung „Manufaktur“ ist den angesprochenen Verkehrskreisen im Warenbe- reich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt geläufig gewesen, wie eine Internetrecherche gezeigt hat: - „Seit einigen Jahren erlebt der Begriff eine Renaissance. Er wird verbun- den mit Qualität und Exklusivität meist hochpreisiger Luxusgüter. Mercedes-Benz unterhält die Maybach-Manufaktur, Volkswagen baut den Phaeton in der Gläsernen Manufaktur. Das Einzelhandelsunterneh- men Manufactum, das mit dem Slogan „Es gibt sie noch, die guten Dinge“ wirbt, hat deutschlandweit viele Fans. Hersteller von Uhren, Schmuck und Schokolade werben mit „Manufaktur“ im Namen. (…) Immerhin 1000 Betriebe in Deutschland können aber aufgrund ihrer Produktionsprakti- ken mit gutem Recht als Manufaktur bezeichnet werden. Ihr Gesamtum- satz wird auf mehr als … Euro geschätzt.“ (4.3.2012, https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handarbeit-made-in-germany- 6698332.html, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis, alle nachfolgend ge- nannten Anlagen sind solche zum gerichtlichen Hinweis); - „Deutsche Manufakturen stellen weltweit anerkannte, geschätzte und be- gehrte Spitzenprodukte überwiegend in Handarbeit am Standort Deutschland her.“ (25.9.2010, https://www.sensorinstru- ments.de/company.php?subpage=13, Anlagen 2 und 2a); - 9 - - „Die „Initiative Deutsche Manufakturen – Handmade-in-Germany“ vertritt Unternehmen, die für eine besondere Wertigkeit stehen. Seit 2014 ver- anstaltet die Interessensgemeinschaft alljährlich „Tage der Manufaktu- ren“.“ (28.9.2017, https://inventur-blog.de/qualitaet/qualitaet-beurteilen- initiative-deutsche-manufakturen/, Anlage 3); - „(…) Als Gegenmodell zur uniformen, vor allem effizienten Herstellungs- weise der industriellen Massenproduktion produzieren Manufakturen nicht für die Wegwerfgesellschaft, sondern für „die kleine Charge“. Besondere Produkte von außergewöhnlicher Qualität. Sorgfältiges Handwerk, das schwer kopierbar ist und kaum auf vergleichbarem Niveau in großen Serien hergestellt werden kann. Diese hochwertigen Produkte sind nicht Luxus im Sinne verschwenderischer Opulenz. Sie sind vielmehr in ihrer Wertigkeit und Schönheit als natürliche Alternative zur Massenproduktion zu begreifen. Sie bereichern unser Leben, in dem ihr Nutzen über die unmittelbare Gebrauchsfunktion hinausgeht.“ (2.2.2019, https://www.deutsche-manufakturenstrasse.de/news/die- deutsche-manufakturenstrasse-als-unesco-kulturerbe/, Anlagen 4 und 4a); - „Manufaktur-Qualität bedeutet für uns mehr als eine sehr ordentliche Fer- tigung. Sie bedeutet auch Qualität der Rohstoffe und der Lieferanten. Und Verantwortung gegenüber den Menschen und unserem Produkt. Mit Liebe zum Detail (…)“ (7.10.2022, https://www.akustikbild-manufak- tur.de/schallabsorber-akustikbild-anfertigung-individuell/, Anlage 5); - „MANUFAKTUR - Unser Handwerk ist vom Feinsten (…) immer verbin- det uns der Anspruch, es bis ins Detail gut zu machen. Handarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Arbeitsalltags.“ (23.7.2019, https://www.niesmann-bischoff.com/de/manufaktur/, Anlage 6); - 10 - - „Jeder, der bereits einen Rundgang durch unsere alte Manufaktur ge- macht hat, weiss was es bedeutet überlieferte Werte zeitgemäß in die Neuzeit zu transportieren. Schließlich kommt echte Qualität nicht von un- gefähr, sondern ist das Wertefundament unseres Schaffens.“ (15.1.2021, https://www.weberei-hohenberger.de/manufaktur/qualitaet-seit-1884/, Anlage 7); - „Heute versteht man unter Manufaktur wertige Handwerkskunst, ver- bürgte Qualität, Luxusgut und Exklusivität.“ (29.3.2009, https://www.asmo.de/service/service/manufaktur/, Anlage 8). (3) In diesem Sinne ist der Begriff „Manufaktur“ aber auch im Dienstleistungsbereich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldetag verwendet worden: - „Daran, dass sich Schuhmacher, Eisdielen und Optiker Manufaktur nen- nen, hat man sich ja gewöhnt. Inzwischen sind diese Firmennamen je- doch von den irgendwie handwerklich Tätigen auf sämtliche Arten von Firmen übergesprungen.“ (17.12.2015, https://www.zeit.de/zeit-maga- zin/2015/51/manufakturen-kunst-handwerk-handarbeit, Anlage 9; dazu auch: 28.2.2016, https://manufakturen-blog.de/zeitmagazin-kritisiert- missbraeuchliche-nutzung-des-manufaktur-begriffs-durch-dienstleister- zu-recht/, Anlage 10); - „Eine Manufaktur liefert Waren und Dienstleistungen, die ihren Preis wert und somit preiswert sind - Der Begriff Manufaktur, besonders die Hand- fertigung, wird heute mit hoher Qualität, Luxusgegenständen und Exklu- sivität verbunden.“ (14.8.2020, https://magazinmedien.de/manu- facturing_kreativ_medienbranche/, Anlage 11); - „(…) Die Service-Manufaktur‘ wird eröffnet (…) Das Konzept ist innovativ und lädt zum Mitmachen ein: es hilft damit bayerischen Unternehmen, - 11 - neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.“ (19.5.2014, https://www.bayern.de/josephs-die-service-manufaktur-wird-eroeffnet/, Anlage 12); - „Neben der Herstellung eigener Produkte, bieten wir als Manufaktur auch Dienstleistungen für „Klein-“ sowie Großkunden an“ (22.6.2019, https://www.snoek-naturprodukte.de/leistungen.html, Anlage 13); - „Manufaktur-Dienstleistungen - In einer eigenen Abteilung können wir über die Auslieferung hinausgehende Wünsche erfüllen. So übernehmen wir zahlreiche Dienstleistungen (…)“ (20.5.2022, https://lkg.eu/unser-un- ternehmen/manufaktur-dienstleistungen/, Anlage 14); - „(…) beschreiten wir von der Energie.Manufaktur neue Wege in Sachen Energieversorgung und übernehmen aktiv Verantwortung im Rahmen der Energiewende. Mit unserem stetigen Ausbau eigener Erzeugungs- anlagen haben wir den Anspruch, zu den nachhaltigsten Stromanbietern Deutschlands zu gehören und bringen mit der DREWAG als traditionelles Stadtwerk das Know-how eines verlässlichen Energiedienstleisters mit.“ (28.9.2021, https://www.energiemanufaktur.net/die-energiemanufaktur/, Anlage 15); - „Den Begriff Manufaktur im Sinne von Handfertigung verbinden wir mit hoher Qualität, Luxus für Haut & Haar und Exklusivität.“ (14.10.2015, https://www.haarmanufaktur-dresden.de/, Anlage 16); - „Dienstleistung ist Arbeit von Menschen, am Menschen, mit Menschen. Für uns ist es die schönste Art von Arbeit. (…) Die Coaching Manufaktur steht für außergewöhnliche effiziente und effektive Coachingformate.“ (23.9.2020, https://www.cotur.de/leistungen/, Anlage 17); - 12 - - „Mit der Finanzmanufaktur stellen wir Ihnen unser Handwerk der Finanz- planung als erstklassige Dienstleistung in allen Bereichen zur Verfügung“ (1.10.2022, https://www.finanzmanufaktur.com/dienstleistung/, Anlage 18); - „Die Manufaktur für Ihr Vermögen - In einer guten Manufaktur wird jedes Stück sorgsam und mit Augenmaß gefertigt. Dies trifft auch auf die Finanzdienstleistung in der InvestManufaktur zu.“ (27.8.2018, https://investmanufaktur.de/, Anlage 19); - Auch die ungewöhnliche Verwendung als „Manufaktur für Beziehungs- gestaltung“ zeigt, wie gebräuchlich die Bezeichnung „Manufaktur“ für das Anbieten einer Dienstleistung bereits ist (27.2.2013, https://www.firmen- presse.de/pressinfo823965/manufaktur-fuer-beziehungsgestaltung- gloria-braeunlich.html, Anlage 20). (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff „Werkstatt“ ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser – insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen – nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 – Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 – Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 – Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 – Medienwerkstatt - Coburg). cc) In der Gesamtheit bedeutet die Wortverbindung „REISEMANUFAKTUR“ „irgendein gewerblicher Kleinbetrieb, in dem qualitativ hochwertige, auf Kunden- wünsche individuell zugeschnittene Reisen angeboten werden“. - 13 - aaa) In diesem Sinne versteht auch die Beschwerdeführerin ihr Anmeldezeichen, weil sie nach ihrem Geschäftskonzept nicht „Urlaub von der Stange“, sondern „be- sondere/individuell nach Kundenwunsch zusammengestellte/exklusive/handver- lesene Reisen“ anbietet (12.9.2022, https://www.reisevor9.de/marketing/neue-aer- marke-reisemanufaktur-steht-in-den-startloechern, Anlage 21; Homepage der Anmelderin: https://www.aer.coop/, Anlage 22; Seite 3 der Beschwerdeschrift). bbb) Hinzu kommt, dass auch der Gesamtbegriff „Reisemanufaktur“ selbst schon lange vor dem Anmeldezeitpunkt als Sachhinweis auf eine Stätte, die individuelle, erlesene Reisedienstleistungen konzipiert, zusammenstellt, organisiert und anbie- tet, weit verbreitet gewesen ist: - Das Unternehmen „INTI Tours“ wirbt jedenfalls seit dem Jahr 2019 mit: „Vertrauen Sie uns "Ihre schönste Zeit des Jahres" an. Mit Fachkompe- tenz und Liebe zum Detail wird in unserer Reisemanufaktur Ihre Wunsch- reise kreiert.“ (4.5.2019, https://www.inti-tours.de/, Anlage 23); - „Seit nun 25 Jahren setzt sich Reisen mit Sinnen für einen ökologisch verträglichen und kulturell sensitiven Tourismus ein. Ihr sozial und öko- logisch faires Engagement manifestierte die Reisemanufaktur im Laufe der Jahre neben dem eigenen nachhaltigen Ansatz ihrer Reisen sowie des Unternehmens im Allgemeinen (…)“ (4.3.2020, https://www.forum- csr.net/News/14354/REISEN-MIT-SINNEN-feiert-25-Jubilaeum.html, Anlage 24, und 7.9.2020, https://www.reisenmitsinnen.de/blog/ist-reise- lust-staerker-als-corona-reisen-mit-sinnen-umfrage-belegt-die-sehn- sucht-nach-urlaub/, Anlagen 25 und 25a); - „(…) Gründer und Geschäftsführer der Luxus-Reisemanufaktur art of travel, über die Kunst, die Erwartungen des Kunden zu übertreffen oder ihm manchmal auch die Stirn zu bieten“ (7.5.2021, https://luxury- - 14 - insights.com/art-of-travel-norbert-pokorny-ueber-die-kunst-der-massge- schneiderten-luxus-reise/, Anlage 26); - „Wir, die Fairlines Flug- & Reisevermittlung GmbH, sind eine Reisema- nufaktur, in der Beratungsqualität genauso im Vordergrund steht, wie die Verantwortung für eine faire Reisezukunft.“ (29.6.2022, https://www.fair- lines.de/jobs.html, Anlage 27); - „Wir gründeten eine Reisemanufaktur in diese wunderbare Region“ und „unserer neuen beruflichen Tätigkeit mit unserer Reisemanufaktur fein- gereist“ (7.2.2021, https://meinfrankreich.com/caren-meyer_heike-eng- wicht/, Anlagen 28 und 28a); - „Wir betrachten das zu schnürende Paket wie eine Reisemanufaktur. Es baut sich aus vielen Details auf. Im Focus steht Ihr individuellen Reiseer- lebnis.“ (26.7.2021, https://freizeit-erleben.com/individualfahrt/, Anlage 29); - „Mr. Food & Travel ist: (…) eine individuelle Reisemanufaktur.“ (8.12.2022, https://mrfoodandtravel.com/about-us/, Anlage 30); - „365°reisen ist eine Reisemanufaktur für Individualreisen, Best Ager 50+, Seniorenreisen und betreutes Reisen“ (2.6.2017, http://finanzierung- ohne-bank.de/htm/de/html/print_article.php?ido=1095&idov=19818, Anlage 31, und 21.8.2018, http://www.anleger-beteiligun- gen.de/index.php?id=524, Anlage 32); - „Die Aschenbrenner Reisewelt! … Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und genau aus diesem Grund wollen wir Ihre persönliche Vorstellung einer Traumreise wahr werden lassen. Lernen Sie mit Aschenbrenner Reisen die Vielfalt unserer Welt kennen – und das in bester Gesellschaft. Wir als - 15 - Familienunternehmen schreiben Werte wie persönlichen Kontakt und Kundennähe immer noch groß. Als Reisemanufaktur entwerfen wir für Sie genau die Reise, die perfekt zu Ihnen passt.“ …“ (23.6.2021, https://web.archive.org/web/20210623150437/https://www.aschen- brenner.de/ueber-uns/, Anlage 33). dd) Aus Sicht des angesprochenen inländischen Publikums hat sich die Wortkom- bination „REISEMANUFAKTUR“ daher zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt in einer sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung zweier Begriffe zu einem schlagwortartigen, unmittelbar beschreibenden Hinweis auf den Erbringungsort und den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen erschöpft, sie ist aber nicht im markenrechtlichen Sinne als kennzeichnend aufgefasst worden. aaa) Das Anmeldezeichen bringt lediglich zum Ausdruck, dass die in Klasse 39 be- anspruchten Dienstleistungen „Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation der Beförde- rung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reise- veranstaltungsdienste für die Buchung von Reisen; Veranstaltung und Ver- mittlung von Reisen; Reservierungsdienste [Reisen]; Transportdienstleis- tungen“ von irgendeinem Unternehmen angeboten und erbracht werden, das sich auf exklu- sive, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige Reise- und Reisevermittlungs- sowie Transportdienste spezialisiert hat. - 16 - bbb) Dies gilt auch für die in Klasse 41 angemeldeten Dienstleistungen „Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhal- tungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleis- tungen für Veranstaltungen“, weil diese als Teil einer von irgendeiner Reisemanufaktur nach Kundenwunsch kon- zipierten und organisierten, besonders hochwertigen Reise nachgefragt werden können. ccc) Die in Klasse 43 beanspruchten Dienstleistungen „Hotelreservierungsdienste; Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste“ werden bei der Erbringung von Reisedienstleistungen typischerweise und damit auch im Rah- men einer individualisierten, hochwertigen Reise in Anspruch genommen. Da Hotelreservierungen häufig unter Verwendung eines Internetportals vermittelt wer- den, gibt das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ im Zusammen- hang mit diesen Diensten daher lediglich den realen oder virtuellen Ort an, an dem eine individuelle und hochwertige Übernachtungsmöglichkeit vorgemerkt und ge- bucht werden kann bzw. an dem sich Anbieter und Nachfrager von – möglichst qua- litativ wertvollen – Hotelreservierungen begegnen. ee) Auch wenn es sich bei der Wortverbindung „REISEMANUFAKTUR“ um eine Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Verbindung als unge- wöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von der Sachangabe wegführen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux- Merkenbureau [Postkantoor]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My World). Denn sie ist sprachüblich und grammatikalisch korrekt zusammengesetzt und schon vor dem Anmeldetag in beschreibender Weise häufig verwendet worden. - 17 - Ein von der Summe der Einzelbestandteile hinreichend abweichender Gesamtein- druck fehlt (EuGH a. a. O. Rdnr. 40 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]). Vielmehr geht die Zusammenstellung insgesamt nicht über einen die angemeldeten Dienstleistungen beschreibenden Aussagegehalt der Einzelbestand- teile hinaus. ff) Auch die durchgehende Ausführung in Versalien kann keine Schutzfähigkeit be- gründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 – VISAGE; BPatG 26 W (pat) 521/20 - FITAMIN; 30 W (pat) 562/17 – TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 - EASYQUICK; 24 W (pat) 8/14 – KIDZ ONLY; 30 W (pat) 56/12 – IRLAB; 26 W (pat) 2/09 - LINKRANK). gg) Allein der Umstand, dass das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ – anders als z. B. Tabakmanufaktur oder Porzellanmanu- faktur (https://www.duden.de/rechtschreibung/Tabakmanufaktur und https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Porzellanmanufaktur) – lexikalisch nicht nachweisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses nicht entgegen. Der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen konfron- tiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl ver- ständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019, 356 – Vermö- gensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten). hh) Soweit dem Anmeldezeichen nicht konkret entnommen werden kann, ob es sich bei dem Begriff „Manufaktur“ um die Betriebsstätte selbst oder ein besonderes Qua- litätsniveau der beanspruchten Dienstleistungen handelt, vermag dies nichts an der tatsächlichen Beschreibungseignung des Zeichens zu ändern. Denn die Annahme - 18 - einer beschreibenden Bedeutung eines Begriffs setzt nicht voraus, dass die Be- zeichnung feste begriffliche Konturen erlangt und sich damit eine einhellige Auffas- sung zum Sinngehalt herausgebildet hat. Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeu- tungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH a. a. O - HABM/Wrigley [Doublemint]; a. a. O. Rdnr. 38 – 42 – Campina Melkunie/Benelux- Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2017, 520 Rdnr. 32 – MICRO COTTON; GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 – Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569, Rdnr. 18 – HOT; GRUR 2013, 522, Rdnr. 13 – Deutschlands schönste Seiten). Vorliegend ist sowohl der Hinweis auf den Erbringungsort der Dienstleistungen als auch auf deren beson- dere Qualität als beschreibend einzustufen. 2. Da schon das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, kann dahinstehen, ob das angemeldete Zeichen darüber hinaus gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zum Anmeldezeitpunkt für die in Rede stehenden Dienstleistungen frei- haltungsbedürftig gewesen ist. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren, - 19 - 3. einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war, 4. eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelasse- nen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe einge- reicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Kortge Kätker Wagner …