Entscheidung
V ZR 52/12
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
54mal zitiert
2Zitate
2Normen
Zitationsnetzwerk
52 Entscheidungen · 2 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1 a) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Se- nat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873). b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Ab- schluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar. BGB § 291 Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhen- de Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszin- sen. BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - OLG Nürnberg LG Nürnberg-Fürth