Urteil
5 Ca 877/23
Arbeitsgericht Duisburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:ARBGDU:2023:1103.5CA877.23.00
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Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2023 zu zahlen.
2. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
3. Die Beklagte hat 38 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hat 62 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidungsgründe
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2023 zu zahlen. 2. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. 3. Die Beklagte hat 38 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hat 62 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.