Beschluss
18 F 85/21
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGMG2:2024:0619.18F85.21.00
6mal zitiert
Zitationsnetzwerk
6 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Es wird auf Antrag des Vaters deklaratorisch festgestellt, dass nach der erfolgten Antragsrücknahme der Mutter die einstweilige Anordnung vom 21.07.2021 wirkungslos ist (§ 22 Abs. 2 FamFG).
Entscheidungsgründe
Es wird auf Antrag des Vaters deklaratorisch festgestellt, dass nach der erfolgten Antragsrücknahme der Mutter die einstweilige Anordnung vom 21.07.2021 wirkungslos ist (§ 22 Abs. 2 FamFG).