61 XVII 514/20 S
Amtsgericht Köln, Entscheidung vom
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wird Herr D. L., U-weg 0, 00000 T. als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
- Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- Regelung des Postverkehrs- Vermögensangelegenheiten- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern- Wohnungsangelegenheiten
Das Gericht wird spätestens am 17.02.2028 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Zur Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin B. I. , F Straße 00, 11111 Köln bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Die Vergütung der berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegerin wird einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 142,80 EUR festgesetzt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.