Grundlagen

Präjudiz

Ein Präjudiz ist eine frühere Gerichtsentscheidung, die als Maßstab für die Entscheidung ähnlich gelagerter Fälle herangezogen wird.

Ausführliche Erklärung

Ein Präjudiz (von lat. praeiudicium = Vorentscheidung) ist eine gerichtliche Entscheidung, die als Orientierung oder Maßstab für die Beurteilung ähnlicher Rechtsfragen in späteren Verfahren dient.

Im deutschen Recht sind Präjudizien – anders als im angelsächsischen Common Law – formal nicht bindend. De facto haben jedoch insbesondere höchstrichterliche Entscheidungen erhebliche Bedeutung: Gerichte folgen in der Regel der Rechtsprechung der Obergerichte, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Für Anwälte sind Präjudizien zentral für die Argumentation. Ein einschlägiges Präjudiz des BGH stärkt die eigene Position erheblich, während abweichende Auffassungen gut begründet werden müssen.

Verwandte Begriffe

RechtsprechungslinieObiter DictumStare decisisRichterrecht

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