Obiter Dictum
Ein Obiter Dictum ist eine rechtliche Aussage in einem Urteil, die nicht entscheidungserheblich ist, aber Hinweise auf die Rechtsauffassung des Gerichts gibt.
Ausführliche Erklärung
Ein Obiter Dictum (lat. „nebenbei Gesagtes", Plural: Obiter Dicta) bezeichnet Ausführungen in einer Gerichtsentscheidung, die für die konkrete Entscheidung nicht tragend sind.
Im Gegensatz zur Ratio Decidendi (dem tragenden Entscheidungsgrund) sind Obiter Dicta rechtlich nicht bindend. Sie können jedoch wertvolle Hinweise darauf geben, wie das Gericht ähnliche Rechtsfragen in Zukunft entscheiden könnte.
Obiter Dicta sind besonders wichtig, wenn der BGH oder andere Obergerichte Andeutungen zu noch nicht entschiedenen Rechtsfragen machen. Anwälte nutzen diese Aussagen, um die Erfolgsaussichten künftiger Verfahren einzuschätzen.
Beispiele
Der BGH führt im Urteil aus: „Im vorliegenden Fall kam es darauf nicht an, doch wäre bei anderer Sachlage auch eine Haftung nach § 823 BGB denkbar."
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