Rechtsprechungslinie
Eine Rechtsprechungslinie bezeichnet die konstante Rechtsprechung eines Gerichts zu einer bestimmten Rechtsfrage über mehrere Entscheidungen hinweg.
Ausführliche Erklärung
Eine Rechtsprechungslinie (auch: ständige Rechtsprechung) beschreibt die gefestigte, über längere Zeit konstante Rechtsauffassung eines Gerichts oder einer Gerichtsbarkeit zu einer bestimmten Rechtsfrage.
Von einer Rechtsprechungslinie spricht man, wenn ein Gericht in mehreren Entscheidungen gleichgelagerte Fälle auf dieselbe Weise entschieden hat. Die Gerichte formulieren dies oft mit „nach ständiger Rechtsprechung" oder „in gefestigter Rechtsprechung".
Für die anwaltliche Praxis ist die Kenntnis von Rechtsprechungslinien essentiell: Sie ermöglichen verlässliche Prognosen und stärken die Argumentation in Schriftsätzen. Abweichungen von etablierten Linien müssen gut begründet werden.
Beispiele
„Nach ständiger Rechtsprechung des BGH setzt die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts voraus, dass..."
„Das BAG hat in gefestigter Rechtsprechung entschieden, dass..."
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