OffeneUrteileSuche
Suche
Tiefenanalyse
Kontakt
Anmelden
Home
/
Gesetze
/
HGB
/
§ 254
§ 254 HGB
19 Entscheidungen zitieren diese Norm
Alle
Bundesgericht
OLG
LG
AG
Meistzitiert
Neueste
Älteste
19 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
30.01.2003
3 StR 437/02
21 zitiert von
—
10.04.2019
I R 20/16
Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fre…
19 zitiert von
—
16.11.2023
III R 27/21
1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden i…
7 zitiert von
—
13.03.2013
3 K 309/09
7 zitiert von
—
13.03.2013
3 K 309/09
1. Eine Zusage über eine Tantieme an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer erfüllt die Voraus…
7 zitiert von
—
02.12.2015
I R 83/13
1. Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1a EStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher St…
6 zitiert von
—
02.12.2015
I R 83/13
• Teilwertabschreibungen auf ausfallgefährdete Darlehensforderungen einer Bank sind grundsätzlich na…
6 zitiert von
Bundesgericht
02.12.2015
I R 83/13
6 zitiert von
—
25.07.2022
7 K 361/21
3 zitiert von
—
08.01.2019
6 K 6242/17
1. Zinsaufwendungen i.S.v. § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG umfassen neben den Zinsen für fest oder variabel …
3 zitiert von
—
29.08.2018
1 K 2469/16
Eine EU-Kartellbuße ermöglicht nur insoweit einen Betriebsausgabenabzug, als ihr eine abschöpfende F…
3 zitiert von
—
29.07.2021
16 U 153/20
2 zitiert von
Bundesgericht
26.05.2003
II ZR 169/02
1 zitiert von
Bundesgericht
16.11.2023
III R 27/21
1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden i…
1 zitiert von
—
31.07.2019
1 K 2470/16
Auch bei weitem Verständnis des Begriffs der "Vergütung" für die Fremdkapitalüberlassung verfügen Er…
—
02.02.2017
3 U 194/15
Bundesgericht
10.04.2019
I R 20/16
Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fre…
—
28.08.2025
10 K 332/23
Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich frei entscheiden, welche Aufwendungen er für seinen Betrieb …
—
23.01.2017
9 K 3180/14 K,F