Beschluss
2 B 300/15
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Rektor einer Hochschule bei der Besetzung einer Professorenstelle vom Vorschlag der Berufungskommission abweichen darf.
Entscheidungsgründe
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Rektor einer Hochschule bei der Besetzung einer Professorenstelle vom Vorschlag der Berufungskommission abweichen darf.