Urteil
5 A 290/14
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
2mal zitiert
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
In die Entgelte für den Rettungsdienst sind nach § 34 Abs. 1 und 3 SächsBRKG auch die Kosten der Bergwacht einzubeziehen, soweit diese Notfallrettungstransportleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Sätze 2, 3 und 5 SächsBRKG durchführt.
Entscheidungsgründe
In die Entgelte für den Rettungsdienst sind nach § 34 Abs. 1 und 3 SächsBRKG auch die Kosten der Bergwacht einzubeziehen, soweit diese Notfallrettungstransportleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Sätze 2, 3 und 5 SächsBRKG durchführt.