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Urteil

5 A 412/13

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Auch nichtige Abgabenbescheide können mit der Anfechtungsklage angefochten und vom Gericht zur Klarstellung aufgehoben werden. 2. Zur Unbestimmtheit eines Straßenbaubeitragsbescheids, der einen Beitrag für zwei Grundstücke festsetzt.
Entscheidungsgründe
1. Auch nichtige Abgabenbescheide können mit der Anfechtungsklage angefochten und vom Gericht zur Klarstellung aufgehoben werden. 2. Zur Unbestimmtheit eines Straßenbaubeitragsbescheids, der einen Beitrag für zwei Grundstücke festsetzt.