Beschluss
D 6 B 147/12
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Zur Frage, ob dem Beamten nach einer Einbehaltung von Bezügeanteilen im Disziplinarverfahren amtsangemessene Dienstbezüge verbleiben.
Entscheidungsgründe
Zur Frage, ob dem Beamten nach einer Einbehaltung von Bezügeanteilen im Disziplinarverfahren amtsangemessene Dienstbezüge verbleiben.