Beschluss
5 A 791/12
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Erheben mehrere Kläger Klage gegen einen Abgabenbescheid und nimmt ein Kläger die Klage zurück, so ist sein Rechtsmittel gegen die ihn betreffende Kostenentscheidung im das gesamte Klageverfahren beendende Urteil nach § 152 Abs. 2 VwGO auch dann unzulässig, wenn ein anderer Beteiligter in der Hauptsache vollumfänglich ein Rechtsmittel einlegt.
Entscheidungsgründe
Erheben mehrere Kläger Klage gegen einen Abgabenbescheid und nimmt ein Kläger die Klage zurück, so ist sein Rechtsmittel gegen die ihn betreffende Kostenentscheidung im das gesamte Klageverfahren beendende Urteil nach § 152 Abs. 2 VwGO auch dann unzulässig, wenn ein anderer Beteiligter in der Hauptsache vollumfänglich ein Rechtsmittel einlegt.