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Beschluss

2 B 343/13

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Die aus Anlass der Bewerbung um eine Beförderungsstelle zu fertigende Beurteilung eines Richters, Staatsanwaltes oder Beamten des höheren Dienstes im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Europa hat sich am Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle zu orientieren. 2. Wegen des abweichenden Maßstabs genügt eine Bezugnahme auf vorhergehende Regelbeurteilungen regelmäßig nicht den an Anlassbeurteilungen zu stellenden Anforderungen.
Entscheidungsgründe
1. Die aus Anlass der Bewerbung um eine Beförderungsstelle zu fertigende Beurteilung eines Richters, Staatsanwaltes oder Beamten des höheren Dienstes im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Europa hat sich am Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle zu orientieren. 2. Wegen des abweichenden Maßstabs genügt eine Bezugnahme auf vorhergehende Regelbeurteilungen regelmäßig nicht den an Anlassbeurteilungen zu stellenden Anforderungen.