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Beschluss

2 B 503/12

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Zum Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums nach Nichtbestehen einer Modulprüfung (verneint); zur möglichen Verfassungswidrigkeit von Bestehensregelungen bei Modulprüfungen.
Entscheidungsgründe
Zum Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums nach Nichtbestehen einer Modulprüfung (verneint); zur möglichen Verfassungswidrigkeit von Bestehensregelungen bei Modulprüfungen.