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Urteil

D 6 A 268/09

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Auch nach neuem Disziplinarrecht ist das Gericht bei der Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden. 2. Zur Maßnahmebemessung beim Verschaffen, Besitz und der Weitergabe von kinderpornografischen Dateien.
Entscheidungsgründe
1. Auch nach neuem Disziplinarrecht ist das Gericht bei der Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden. 2. Zur Maßnahmebemessung beim Verschaffen, Besitz und der Weitergabe von kinderpornografischen Dateien.