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Beschluss

6 A 3277/21

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:0308.6A3277.21.00
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Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Verfahren, in dem sich der Kläger gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf richtet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Verfahren, in dem sich der Kläger gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf richtet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.