Beschluss
8 A 3144/19
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0827.8A3144.19.00
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Tenor
Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. Juni 2019 wird abgelehnt.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 330.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. Juni 2019 wird abgelehnt. Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 330.000 Euro festgesetzt.