Beschluss
2 A 3131/18
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0205.2A3131.18.00
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Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; eventuelle außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro.
Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; eventuelle außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro.