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Beschluss

5 B 825/18

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:20181:024.5B825.18.00
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Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ­gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 24. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Antragstellers ­gegen IF " Beschluss (o.Ruhen)" = "Urteil" "das" "den" den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 24. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.