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Beschluss

6 E 360/16

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2018:0118.6E360.16.00
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Leitsätze

Bei Klagen, die die Rückkehr von der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung betreffen, sind die Grundsätze für die Bemessung des Streitwerts in Teilstatussachen anzuwenden.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Bei Klagen, die die Rückkehr von der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung betreffen, sind die Grundsätze für die Bemessung des Streitwerts in Teilstatussachen anzuwenden. Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.