Urteil
15 A 674/24
VG Hannover, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGHANNO:2025:0730.15A674.24.00
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Leitsätze
Im Anschluss an BVerwG (Az. 1 C 18.24) sind jedenfalls alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland derzeit keinen erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt (anders als Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 21.07.2025, Az. 15 B 6309/25). hier: Einzelfall der vulnerablen Person (PTBS)
Entscheidungsgründe
Im Anschluss an BVerwG (Az. 1 C 18.24) sind jedenfalls alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland derzeit keinen erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt (anders als Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 21.07.2025, Az. 15 B 6309/25). hier: Einzelfall der vulnerablen Person (PTBS)