Beschluss
15 B 6550/25
VG Hannover, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGHANNO:2025:0724.15B6550.25.00
2Zitate
1Normen
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 1 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Im Anschluss an BVerwG (Az. 1 C 18.24) sind jedenfalls alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland derzeit keinen erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt - anderslautende Einzelrichterentscheidung ( VG Hannover, Beschluss vom 21.07.2025, Az. 15 B 6309/25 ) führt nicht zur Änderung des Eilbeschlusses nach § 80 Abs. 7 VwGO
Entscheidungsgründe
Im Anschluss an BVerwG (Az. 1 C 18.24) sind jedenfalls alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland derzeit keinen erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt - anderslautende Einzelrichterentscheidung ( VG Hannover, Beschluss vom 21.07.2025, Az. 15 B 6309/25 ) führt nicht zur Änderung des Eilbeschlusses nach § 80 Abs. 7 VwGO