Beschluss
5 U 104/12
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2012:0829.5U104.12.00
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Tenor
1.
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 30.3.2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 24/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
2.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Entscheidungsgründe
1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 30.3.2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 24/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. 2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.